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Grüne erteilen Medien-Plänen der ÖVP Absage

Maurer stellte klar, dass eine Einschränkung der Pressefreiheit nie Gegenstand der Verhandlungen war.
Maurer stellte klar, dass eine Einschränkung der Pressefreiheit nie Gegenstand der Verhandlungen war. ©APA
Die ÖVP holt sich für ihren Plan, Zitate aus Ermittlungsakten zu verbieten und die Auswertung von Kommunikation zu erschweren, eine Abfuhr beim grünen Koalitionspartner.
ÖVP will mediale Vorverurteilung erschweren

"Einschränkungen der Pressefreiheit waren und sind nicht Gegenstand der Verhandlungen", sagte die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer zur APA. Geeinigt haben sich die Regierungsparteien bisher nur darauf, einen unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt einzurichten, die konkrete Ausgestaltung fehlt noch.

ÖVP will Zitate aus Akten-Leaks unter Strafe stellen

"Ermittlungsverfahren sollen unabhängig und ohne öffentlichen oder politischen Druck geführt werden können. Dabei gilt es ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu berücksichtigen, die Pressefreiheit zu schützen und gleichzeitig mediale Vorverurteilung zu vermeiden", so der Text des Ministerratvortrages zur Einrichtung eines Bundesstaatsanwaltes.

Bei der Vermeidung von Vorverurteilung dürfte seitens der ÖVP der im "Kurier" berichtete Plan gemeint sein, Berichterstattung über Ermittlungsverfahren zu erschweren. Derzeit dürfen Anwälte Ermittlungsakten weitergeben, Medien dürfen (unter Einhaltung des Medienrechts) daraus zitieren. Die ÖVP will nun ein Verbot der "überschießenden Auswertung von privater und geschäftlicher Kommunikation" durch die Staatsanwaltschaft erreichen. Als Beispiel genannt wird, dass bei Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann Gehaltspläne gefunden und in weiterer Folge an den Untersuchungsausschuss übermittelt worden seien. Außerdem soll es ein Verbot der Veröffentlichung von Ermittlungsakten nach deutschem Vorbild geben. Damit könnten Medien bestraft werden, wenn sie direkt aus Ermittlungsakten zitieren.

Maurer: Einschränkungen der Pressefreiheit nicht verhandelbar

Es müsse im Sinn eines fairen Verfahrens Ziel einer unabhängigen Justiz sein, dass bei einem nicht öffentlichen Ermittlungsverfahren alles getan werden müsse, Leaks in den Medien zu vermeiden, erklärte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) dagegen äußerte sich zu diesem Punkt zurückhaltend: Es gehe um die Abwägung der Beschuldigtenrechte und der Aufrechterhaltung der Pressefreiheit.

Deutlicher wurde am Nachmittag die Grüne Klubobfrau: "Bereits jetzt gibt es ein Verbot der Veröffentlichung besonders grundrechtssensibler Überwachungsergebnisse", erklärte Maurer in einer schriftlichen Stellungnahme, die gesetzliche Regelung dazu "ist aus Sicht der Grünen ausreichend" und stelle sicher, dass Pressefreiheit und die Einhaltung der Beschuldigtenrechte gewahrt seien. "Einschränkungen der Pressefreiheit waren und sind nicht Gegenstand der Verhandlungen."

Scharfe Kritik an türkisen Plänen auch von SPÖ und NEOS

Scharfe Kritik an den Plänen der ÖVP war am Mittwoch auch von SPÖ und NEOS gekommen: Das sei keine Justizreform, sondern ein "Blümel-Schutzprogramm", kritisierte SP-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch. Er hält das ÖVP-Vorgehen für "brandgefährlich und demokratiegefährdend" sowie für einen Angriff auf die Pressefreiheit. Auch die NEOS lehnen einen "Medien-Maulkorb" ab: "Medien sind die Vierte Gewalt im Land. Ihre Arbeit darf keinesfalls behindert, eingeschränkt oder unter Strafe gestellt werden - schon gar nicht durch die Politik", so Justizsprecher Johannes Margreiter und Mediensprecherin Henrike Brandstötter in einer Aussendung. FP-Klubchef Herbert Kickl spricht von einer "Privatfehde" der ÖVP gegen die Justiz.

Zu besprechen gibt es jedenfalls zwischen den Koalitionspartnern noch so einiges, denn ein konkretes Modell für den Bundesstaatsanwalt legten ÖVP und Grüne nach dem Ministerrat nicht vor. "Die Details werden noch verhandelt", erklärte Kogler. Zu klären ist u.a. der Ernennungsmodus, das Anforderungsprofil, die Dauer der Bestellung, etwaige Abberufungsmöglichkeiten und die Frage der Organisationsstruktur. Bei der Ausarbeitung sollen "die relevanten Stakeholder eingebunden werden". Gespräche mit Staatsanwälten und Richtern habe er schon begonnen, auch Best-Practice-Analysen seien bereits in Auftrag gegeben worden. Allerdings fehlt sogar ein Zeitplan, bis wann die Reform stehen soll.

Noch kein konkretes Modell für Bundesstaatsanwalt vorgelegt

Im Ministerratsvortrag heißt es, dass staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren "unter Wahrung der Qualität und Sorgfalt beschleunigt werden" sollen, während gleichzeitig die Beschuldigtenrechte des Einzelnen gewahrt und gestärkt sowie negative wirtschaftliche Folgen eines Ermittlungsverfahrens hintangehalten werden sollen.

Die Dauer der Funktion werde eine gewisse Länge haben müssen, um Unabhängigkeit zu gewährleisten, nannte Kogler als Beispiel den Rechnungshof. Dessen Präsidentin wird auf Vorschlag des Hauptausschusses im Parlament für eine zwölfjährige Funktionsperiode gewählt. Kogler sicherte auch eine parlamentarische Kontrolle zu, wobei sich das Parlament aber nicht in laufende Verfahren einmischen könne. Edtstadler wiederum bekräftigte ihren Wunsch, die Rolle der Richter im Ermittlungsverfahren zu stärken.

Kogler zu Brief von Kurz an WKStA zurückhaltend

Nicht wirklich beantwortet wurde von Kogler die Frage, was er vom Brief von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) an die WKStA hält. Kurz hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen seinen Parteikollegen und Vertrauten, Finanzminister Gernot Blümel, seine Zeugenaussage angeboten, und dabei auch von "fehlerhaften Fakten" geschrieben. "Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt genau so, wie sie es für richtig hält", betonte Kogler. Kurz habe sich einerseits als Zeuge angeboten habe, das sei "sein Recht". Zweitens habe Kurz "Begründungen mitgeliefert", bei denen "zumindest in einem Punkt" ein "offenkundiger Disput" mit der Staatsanwaltschaft und auch der zuständigen Sektion im Justizministerium vorliege, erinnerte Kogler an die Klarstellung des Ressorts, dass der viel diskutierte Kalendereintrag "Kurz" nicht ausschlaggebend für die Hausdurchsuchung beim Finanzminister war. Die Staatsanwälte würden den Vorwurf der "fehlerhaften Fakten" wohl "entschieden zurückweisen", meinte Kogler. Das Ermittlungsverfahren solle so schnell wie möglich fertig sein und er sei sehr zuversichtlich, dass dies gelinge.

Rechtsanwälte und Journalisten auf den Barrikaden

Rechtsanwälte und Journalistengewerkschaft kritisieren den ÖVP-Plan, Zitate aus Ermittlungsakten zu verbieten. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) sprach sich entschieden gegen eine Einschränkung der Medienfreiheit und der Verteidigungsrechte in Österreich aus, wie es am Mittwoch in einer Aussendung hieß. Auch auf Journalistenseite sorgt man sich um die Pressefreiheit.

"Die Freiheit der medialen Berichterstattung und die Verteidigungsrechte der Bürger sind ganz wesentliche Elemente unseres demokratischen Rechtsstaates", unterstrich Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff: "Eine Einschränkung dieser Rechte durch Einführung eines Veröffentlichungsverbotes halte ich nicht nur für unnötig, sondern auch für einen bedenklichen Rückschritt in unserer rechtsstaatlichen Entwicklung."

Die bestehende Regelung habe sich in der Praxis bewährt. "Sie ermöglicht es Beschuldigten, ihre Rechte - insbesondere im Ermittlungsverfahren - effektiv gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und der Öffentlichkeit zu verteidigen und zu vertreten und zieht zugleich dort eine rote Linie, wo die Rechte Dritter verletzt würden", so Wolff, der keinen Änderungsbedarf erkennen kann.

"Medialer Maulkorb" sei rechtsstaatlich höchst bedenklich

Die Berichterstattung der Medien bewege sich schon jetzt in rechtlichen Bahnen. Jeder, der sich durch mediale Berichterstattung in seinen Rechten verletzt erachte, habe die Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen, erklärte Wolff: "Einen medialen Maulkorb halte ich für rechtsstaatlich höchst bedenklich und würde uns zurück in das 19. Jahrhundert katapultieren."

Er erinnerte an die "Lasserschen Artikel" aus dem Jahr 1862, die ein Verbot der Veröffentlichung aus Gerichtsakten vorsahen und vor 46 Jahren als überholt abgeschafft wurden. Eine Wiedereinführung eines solchen Veröffentlichungsverbotes wäre für Wolff eine "unzeitgemäße und undemokratische Beschränkung der Pressefreiheit" und daher "entschieden abzulehnen".

Kritik auch von Seiten der Journalistengewerkschaft

Geharnischte Kritik übte auch die Journalistengewerkschaft. "Journalisten bestrafen zu wollen, wenn sie aus Akten in Ermittlungsverfahren zitieren, stellt einen inakzeptablen Angriff auf die Pressefreiheit und damit unsere Demokratie dar", kritisiert Bundesvorsitzender Eike-Clemens Kullmann in einer Aussendung.

Vor allem in den vergangenen Jahren habe sich klar und deutlich herauskristallisiert, dass Medien einen unverzichtbaren Beitrag zum Aufzeigen und Bewusstmachen unsauberer politischer Praktiken bis hin zu Korruptions-Verdachtsfällen leisteten. "Mit möglichen Strafen ist die Gefahr enorm hoch, dass eine ernsthafte Debatte über gesellschaftliche Missstände oder Korruptions-Verdachtsfälle künftig extrem erschwert würde. Gerade in einer Zeit, in der zu Recht auch Transparenz von Parteien eingefordert wird, käme es einem fatalen Signal gleich, genau das Gegenteil zu machen - und neue Strafen für Berichterstattung einzuführen", meinte der Vorsitzende.

Für die Journalistengewerkschaft in der GPA ist nicht zuletzt das Timing derartiger Gesetzespläne brisant. "Will die Regierungspartei ÖVP ausgerechnet dann die Veröffentlichung von Zitaten aus Ermittlungsakten verbieten, wenn gegen den Finanzminister aus ihren Reihen ermittelt wird? Das wäre eine ungeheuerliche Anlassgesetzgebung", so Kullmann.

(APA/Red)

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