Grüne, BZÖ drängen FPÖ zu Verfassungsklage
Um eine Verfassungsklage über den Nationalrat einzubringen, braucht es ein Drittel der Nationalratsabgeordneten (61) und damit alle drei Oppositionsparteien. “Ich fände es vernünftig und richtig, wenn die Oppositionsparteien hier zusammenfinden würden, denn eine Anfechtungsklage des Nationalrats hat mehr politisches Gewicht als bloß eine Klage der Kärntner Landesregierung”, erklärte Grünen-Vizeparteichef Kogler im Gespräch mit der APA. “Jetzt gilt es, gemeinsam über die parteipolitischen Grenzen hinweg zu handeln”, sagte auch BZÖ-Chef Josef Bucher.
Bucher begrüßte den “Schwenk der FPÖ”, wie er der APA sagte. Ziel müsse es sein, den Fiskalpakt zu verhindern und möglichst rasch eine Verfassungsklage einzubringen. Kogler argumentiert ein gemeinsames Vorgehen auch damit, dass die Grünen über die entsprechende Expertise verfügen und bereits Gutachten erarbeiten haben lassen. Am Donnerstag werden die drei Oppositionsparteien zusammentreffen.
So kommt der Gutachter Stefan Griller zum Schluss, dass der Pakt aus mehreren Gründen verfassungsändernd sei und somit eines sogenannten “vorbereitenden Verfassungsgesetzes” und damit einer Zweidrittel-Mehrheit bedurft hätte. Dies betreffe vor allem die “Schuldenbremse”, die ein Defizit von weniger als 0,5 Prozent des BIP vorsieht. Damit sieht der Professor die Budgethoheit des Nationalrates beschnitten, welche aber in der Verfassung verankert ist. Auch das Argument, dass die meisten der Bestimmungen des Fiskalpaktes ohnehin schon im sogenannten “Six Pack” verankert seien, lässt er nicht gelten. Denn die dort verankerte Schuldenbremse sei mit einem Prozent Defizit weniger streng als jene im Fiskalpakt, damit gehe der Pakt über den Six Pack und damit über EU-Recht hinaus.
Voraussetzung für eine Verfassungsklage beim VfGH ist, dass Bundespräsident Fischer das Gesetz unterzeichnet. Dieser hatte es am Wochenende noch offen gelassen, ob er das tun wird.