AA

Griechenland-Paket: Die Kernpunkte

Nach Nachtmarathon der Finanzminister: Zweites Rettungspaket steht.
Nach Nachtmarathon der Finanzminister: Zweites Rettungspaket steht. ©AP
Die Eurostaaten haben sich am Dienstag auf ein zweites Rettungspaket für Griechenland geeinigt. Eine Zusammenstellung der Kernpunkte.
Grünes Licht für zweites Rettungspaket
So funktioniert der Schuldenschnitt
Gesetz soll Privatgläubiger zu Verzicht zwingen

  • Das Volumen des Rettungspaketes liegt wie im Oktober 2011 vereinbart bei 130 Mrd. Euro. Unklar blieb, mit welchem Anteil sich der Internationale Währungsfonds (IWF) beteiligt. IWF-Chefin Christine Lagarde gab nicht zu erkennen, ob der Fonds wie beim ersten Rettungspaket ein Drittel der öffentlichen Hilfen leistet. Die Entscheidung dazu soll erst im März fallen, Bedingung ist, dass der Euro-Krisenfonds ESM aufgestockt wird.
  • Das erste Hilfspaket umfasste 110 Mrd. Euro. Davon sind bisher aber nur rund 70 Mrd. Euro ausbezahlt worden, die Summe der Hilfsleistungen an Griechenland steigt damit in Summe der beiden Pakete auf etwa 200 Mrd. Euro und nicht auf 240 Mrd. Euro.
  • Die Privatinvestoren, die vom internationalen Bankenverband IIF vertreten werden, verzichten auf mehr Geld als bisher geplant. Nominal beträgt ihr Verlust nun 53,5 Prozent, nach bisher 50 Prozent. Das bedeutet für Athen nach Angaben des internationalen Bankenverbands IIF eine Entlastung um 107 Mrd. Euro bei derzeitigen Gesamtschulden von 350 Mrd. Euro. Vorgesehen ist ein Anleihentausch. Der Zinssatz für die neuen Papiere soll anfangs bei nur noch zwei Prozent liegen, steigen später auf 3 Prozent und erst nach 2020 auf 4,3 Prozent. Die Durchschnittsverzinsung für die Anleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren beträgt 3,65 Prozent. Insgesamt dürfte die Regelung dazu führen, dass die privaten Gläubiger auf bis zu 74 Prozent ihres Geldes verzichten.
  • Den privaten Gläubigern soll in den kommenden Tagen ein Angebot vorgelegt werden, ihre alten Anleihen in neue Schuldscheine mit längeren Laufzeiten und niedrigeren Zinssätzen umzutauschen. Das kann mehrere Tage dauern, soll aber im März abgeschlossen sein. Erst nach Ende der Aktion ist klar, wieviele der privaten Gläubiger sich wirklich an der Hilfe für Griechenland beteiligen. Sind es nur wenige, gerät der Rettungsplan ins Rutschen. Die Euro-Länder hofften im Vorfeld der Beratungen in der Nacht zum Dienstag auf eine Beteiligung von 90 Prozent.
  • Angestrebt ist, dass die griechische Staatsverschuldung bis zum Jahr 2020 auf 120,5 Prozent im Vergleich zur Wirtschaftsleistung sinkt. Zurzeit sind es 160 Prozent, laut Maastricht-Vertrag erlaubt wären nur 60 Prozent.
  • Die EZB werde (Buch-)Gewinne aus griechischen Staatsanleihen an die Nationalbanken der Staaten auszahlen. Diese könnten das Geld an die nationale Regierung weitergeben – in Übereinstimmung mit den Regeln des Statuts. Das Geld werde wiederum eingesetzt, um die Gesamtverschuldung Griechenlands zu senken. Dies werde den Schuldenstand um 1,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts senken. Maßgeblich für die Gewinne wäre der jeweilige Anteil der Länder am EZB-Kapital.
  • Die Verzinsung für die Hilfskredite an Griechenland aus dem ersten Rettungspaket wird auf 150 Basispunkte über dem Euribor gesenkt. Auch damit wird die Schuldenlast Griechenlands gesenkt.
  • Auf einem Sperrkonto wird künftig außerhalb der Verfügungsgewalt der griechischen Regierung Geld gelagert, mit dem Zinsen und Tilgungen gezahlt werden müssen. Für andere Zwecke darf das Geld nicht genutzt werden. Die Einhaltung dieser Auflagen soll künftig laufend von der “Troika” aus Experten von EU-Kommission, IWF und EZB überwacht werden. Die Idee eines Sparkommissars ist aber vom Tisch.
  • Voraussetzung für die Kredite und den Schuldenerlass sind umfangreiche Einschnitte und Reformen. Milliarden müssen eingespart werden, etwa bei Pensionen, Arzneimitteln und Militärausgaben. Staatsvermögen und Staatsunternehmen sollen verkauft und ganze Wirtschaftsbereiche liberalisiert werden. Anfang März prüft die Eurogruppe, ob die Gesetze auf den Weg gebracht wurden. Nur wenn die Griechen kooperieren und außerdem die privaten Gläubiger auf die Schulden verzichten, gibt es Geld.
  • Die griechische Regierung will die privaten Gläubiger notfalls zum Forderungsverzicht zwingen, falls die Beteiligung am freiwilligen Schuldenschnitt zu niedrig ausfällt. Ein entsprechendes Gesetz werde “in Kürze” dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegt, teilte das griechische Finanzministerium am Dienstag in Athen mit. Damit könnten die Konditionen bereits ausgegebener griechischer Staatsanleihen nachträglich zulasten der Gläubiger geändert werden.
  • Während in Ländern wie Deutschland und Finnland noch die nationalen Parlamente ihren Segen für das Hilfspaket erteilen müssen, ist in Österreich kein neuerlicher Beschluss nötig.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wirtschaft
  • Griechenland-Paket: Die Kernpunkte
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen