AA

Grenzgänger dürfen nicht wegen Frankenstärke gekündigt werden

Die Frankenstärke darf für Grenzgänger laut Urteil nicht zur Kündigung führen.
Die Frankenstärke darf für Grenzgänger laut Urteil nicht zur Kündigung führen. ©BilderBox
Grenzgänger dürfen nicht als Konsequenz der bestehenden Frankenstärke gekündigt werden. Somit hat das Kantonsgericht Baselland ein erstinstanzliches Urteil vom Jänner bestätigt.

2010 waren in Basel 120 Grenzgängern eines Unternehmens Lohnkürzungen aufgrund der Frankenstärke angekündigt worden. Sechs dieser Mitarbeiter wollten die Kürzung nicht akezeptierten. Ihnen wurde daraufhin gekündigt und ein neuer Vertrag mit niedrigerem Lohn angeboten.

Kantonsgericht bestätigt Urteil

Das Kantonsgericht Baselland sah darin, wie schon im Jänner das Bezirksgericht Arlesheim, eine Diskriminierung von im Ausland wohnhaften Arbeitnehmern. Die Gerichte sprechen von Rachekündigung und einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU, schreibt das Liechtensteiner Volksblatt. Das Urteil dürfte das erste rund um Lohnreduktion aufgrund der Frankenstärke sein.

Firma verliert vor Gericht

Das Unternehmen war bereits im Jänner zur Zahlung von sechs Monatslöhnen an die entlassenen Mitarbeiter verurteilt worden. Die Firma ging daraufhin in die nächste Instanz, Vergleichsverhandlungen scheiterten im Oktober.

(VOL.AT)

  • VIENNA.AT
  • Wirtschaft
  • Grenzgänger dürfen nicht wegen Frankenstärke gekündigt werden
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen