2010 waren in Basel 120 Grenzgängern eines Unternehmens Lohnkürzungen aufgrund der Frankenstärke angekündigt worden. Sechs dieser Mitarbeiter wollten die Kürzung nicht akezeptierten. Ihnen wurde daraufhin gekündigt und ein neuer Vertrag mit niedrigerem Lohn angeboten.
Kantonsgericht bestätigt Urteil
Das Kantonsgericht Baselland sah darin, wie schon im Jänner das Bezirksgericht Arlesheim, eine Diskriminierung von im Ausland wohnhaften Arbeitnehmern. Die Gerichte sprechen von Rachekündigung und einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU, schreibt das Liechtensteiner Volksblatt. Das Urteil dürfte das erste rund um Lohnreduktion aufgrund der Frankenstärke sein.
Firma verliert vor Gericht
Das Unternehmen war bereits im Jänner zur Zahlung von sechs Monatslöhnen an die entlassenen Mitarbeiter verurteilt worden. Die Firma ging daraufhin in die nächste Instanz, Vergleichsverhandlungen scheiterten im Oktober.
(VOL.AT)