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Grazer soll 300 Fahrschüler aus Wien um 120.000 Euro gebracht haben

300 Fahrschüler sollen von einem Grazer betrogen worden sein.
300 Fahrschüler sollen von einem Grazer betrogen worden sein. ©Bilder.Box.com (Symbolbild)
Ein insolventer Grazer Unternehmer soll 300 Wiener Fahrschüler geprellt haben. Laut VKI wurden seine Kursteilnehmer um 120.000 Euro gebracht, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) strebt eine Sammelklage an. Der Fahrschulbesitzer weist die Vorwürfe zurück, er habe alle belegten Forderungen beglichen.
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Ulrike Wolf vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) bestätigte einen Bericht der “Kronenzeitung” (Donnerstag-Ausgabe), wonach rund 300 Fahrschüler um rund 120.000 Euro gebracht worden seien. Beim VKI hätten sich 250 mutmaßlich Geschädigte gemeldet. Hintergrund der Vorhalte, die strafrechtlich geprüft, aber nicht angeklagt wurden: Weil der Unternehmer angeblich einen Strohmann eingesetzt hatte, was verboten ist, sei ihm die Berechtigung entzogen worden. Er berief zwar zunächst, entschied sich aber dann im Juli, seine Fahrschule dichtzumachen.

Grazer hat Fahrschule wieder geöffnet

Er sei von einer Vertrauensperson hintergangen worden, es sei aber “eine große Menge an Geld für alle unbestrittenen Fälle von dritter Seite” ausbezahlt worden, erklärte der Beschuldigte gegenüber der APA. Seit November ist der Unternehmer zurück in Graz und hat seine Fahrschule, die er 13 Jahre betrieben hat, wieder erworben. Johann Matzhold von der Wirtschaftskammer Steiermark ist der Fall bekannt: “Der Betreffende hat seine ehemalige Fahrschule überraschend wieder übernommen, mit behördlichem Bescheid. Seither sind und über den Grazer Betrieb keine Beschwerden zu Ohren gekommen”. Seitens des Magistrats als Behörde heißt es dazu: “Die Voraussetzungen waren gegeben.”

Sanierungsverfahren dauert an

Am 9. Dezember wurde ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beim Zivilgericht eröffnet. Angeboten wird eine 30-Prozent-Quote, am 10. Februar wird im Zuge eines Berichts zur Prüfungstagsatzung möglicherweise auch geklärt werden, ob die vom VKI vertretenen Ansprüche durch den Sanierungsverwalter ganz oder teilweise anerkannt werden. (APA)

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