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Graz: 15 Jahre Haft für Entführung und Vergewaltigung

Der Mann soll eine 15-Jährige entführt und vergewaltigt haben.
Der Mann soll eine 15-Jährige entführt und vergewaltigt haben. ©APA/Sujet
Ein 44-jähriger Deutscher ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll eine 15-Jährige entführt und vergewaltigt haben.

Der Beschuldigte war nicht geständig. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Gutachterin bescheinigte ihm Zurechnungsfähigkeit und “hohe Gefährlichkeit”. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die junge Grazerin hatte sich mit dem 44-Jährigen aufgrund einer Annonce getroffen, weil sie für ihn als Babysitter arbeiten wollte. Doch er fuhr mit ihr nach Slowenien und soll sich dort zwei Mal an ihr vergangen haben. Erst ein Autounfall in der Obersteiermark verschaffte dem Mädchen die Möglichkeit, sich zu befreien.

Mann fühlt sich “im Prinzip nicht schuldig”

Der Angeklagte, der 23 Jahre wegen sexueller Nötigung und diverser anderer Delikte in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war, war unmittelbar nach der Tat geständig gewesen. Bei der Verhandlung sah aber alles anders aus, er fühlte sich “im Prinzip nicht schuldig”. Die 15-Jährige habe ihn gezwungen, mit ihr nach Kroatien zu fahren, was aber aufgrund des fehlenden Passes nicht gelang. “Sie drohte mit einer Anzeige wegen sexueller Belästigung, und bei meinem Vorleben hätte ich keine Chance gehabt”, so der Beschuldigte.

Dass er sein Handy abgeschaltet habe, um eine Peilung zu verhindern, leugnete der Mann ebenfalls. Die Mutter des Mädchens hatte noch angerufen, hörte das Mädchen weinen und eine Männerstimme, die das Abschalten des Telefons befahl. “Lügt die Mutter?”, fragte der Richter, doch der Angeklagte blieb bei seinen Angaben. Im Auto wurde die Schreckschusspistole gefunden, mit der er das Mädchen bedroht haben soll. “Das ist ein Firmenwagen, die wird ein Vorgänger liegen gelassen haben”, meinte der Angeklagte.

Prozess in Graz: Höchststrafe

Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit, sprach aber von einer Werwolf-Mentalität”, die bedinge, dass er sich an allen schadlos halten möchte, so Kastner. “Er erniedrigt andere sexuell, um sich selbst stärker zu fühlen”, schilderte die Gutachterin.

Demzufolge stellte sie ihm auch eine sehr schlechte Prognose aus: Die Wahrscheinlichkeit betrage 90 Prozent, dass er in den nächsten zehn Jahren wieder ein Sexualdelikt begeht. Der Schöffensenat verhängte die Höchststrafe , da keine Milderungsgründe vorlagen.

(APA)

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