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Gratis-Plakataktion: Landesrat Blachfellner unter Korruptionsverdacht

Walter Blachfellner ist mit dem Vorwurf der Korruption konfrontiert.
Walter Blachfellner ist mit dem Vorwurf der Korruption konfrontiert. ©Neumayr/Archiv
Eine "Gratis-Plakataktion" von Salzburgs Wohnbaulandesrat Walter Blachfellner (S) auf Baustellen hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach einer anonymen Anzeige auf den Plan gerufen. Jetzt wird Blachfellner als Beschuldigter geführt.

“Wir haben kürzlich Ermittlungen gegen Herrn Blachfellner wegen des Vorwurfs der ‘Vorteilsannahme’ beziehungsweise der ‘Vorteilsannahme zur Beeinflussung’ eingeleitet”, erklärte WKStA-Sprecher Erich Mayer am Montag auf Anfrage der APA.

Blachfellner streitet Korruptionsvorwürfe ab

Die ÖVP hatte den Landesrat heftig kritisiert und die Plakate als “Privatkampagne” Blachfellners bezeichnet. Die Optik sei verheerend, wenn jemand, der Fördergelder vergebe, diejenigen, die Fördergelder empfangen, dazu nötige, seine “Wahlwerbung” aufzuhängen, hatte ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Mayer erklärt. Es stelle sich die Frage, ob Blachfellner für diese Leistung auch einen entsprechenden Beitrag leiste. Laut Mayer würden die Plakate zum Teil noch hängen.

Der Wohnbaulandesrat rechtfertigte sich damit, dass er die Plakate von seinem privaten Geld bezahlt habe. Etwa 40 Baufirmen, die nicht seine Vertragspartner seien, hätten die Plakate als Wertschätzung aufgehängt. Er bestritt zudem, dass es sich um eine Wahlwerbung der SPÖ handle. Am 5. Mai finden wegen des Finanzskandals vorgezogene Landtagswahlen statt.

Wertschätzung, keine Parteiwerbung

Auf den Plakaten ist Blachfellner mit einem roten Helm abgebildet. Ein SPÖ-Logo ist nicht zu sehen. Die Firmen hätten die Plakate aufgehängt, weil sie zufrieden mit seiner Arbeit seien, argumentierte der Landesrat gegenüber Medien.

Die WKStA habe die Ermittlungen aufgrund der anonymen Anzeige (im März, Anm.) und von Medienberichten eingeleitet, sagte Behördensprecher Mayer. Es bestehe der Vorwurf, dass im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung die Plakatflächen gratis zur Verfügung gestellt wurden. Blachfellner werde als Beschuldigter geführt. Mit den Ermittlungen sei das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung betraut worden. Blachfellner war heute, Montag, bisher nicht für eine Stellungnahme gegenüber der APA erreichbar.

Vorteilsnahme zur Beeinflussung

Die “Vorteilsannahme” nach Paragraf 305 Strafgesetzbuch ist wie folgt definiert: “Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert oder einen ungebührlichen Vorteil annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Wer die Tat in Bezug auf einen 3.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wer jedoch die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.”

Seit 1. Jänner 2013 gibt es auch die “Vorteilsannahme zur Beeinflussung” (Paragraf 306 StGB). Salopp erklärt geht es darum, jemanden “anzufüttern”, damit dieser einem wohl gesonnen ist. Im StGB steht: “Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der außer in den Fällen der §§ 304 und 305 mit dem Vorsatz, sich dadurch in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen zu lassen, für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert oder einen ungebührlichen Vorteil (§ 305 Abs. 4) annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Wer die Tat in Bezug auf einen 3.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.” (APA)

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