AA

Grasser wegen Ehrenbeleidigung verurteilt

Ex-Finanzminister Grasser ist rechtskräftig wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung seines früheren Mitarbeiters Michael Ramprecht, der in der Buwog-Causa als Belastungszeuge gegen ihn auftritt, verurteilt worden. Wie Ramprechts Anwalt Michael Pilz am Donnerstag der APA mitteilte, liegt gegen Grasser ein zivilrechtliches Urteil des Handelsgerichts Wien vor.

Grasser hatte am 26. November 2011 in einem Interview im Online-Medium “Money.at” behauptet, dass Ramprecht “psychisch labil” sei und “dringend psychische Hilfe benötigen würde”. Derartige Behauptungen habe Grasser außerdem im Korruptions-U-Ausschuss im April wiederholt – nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils. Grasser müsse nun eine Geldstrafe von 1.000 Euro an die Republik zahlen und die Anwaltskosten ersetzen. Dafür liege mittlerweile eine Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichts Wien Innere Stadt vor.

Anwalt wittert Grasser-Ablenkungsmanöver

“Meinem Mandanten ist die gerichtliche Klarstellung, dass Herr Grasser nicht über ihn behaupten darf, er sei psychisch krank, verständlicherweise wichtig”, betont Anwalt Pilz. “Die Versuche des Ex-Ministers, durch Diskreditierung des Belastungszeugen die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen, sind nun vom Exekutionsgericht mit Beugestrafe geahndet worden.” Grasser hatte Ramprechts Aussagen stets zurückgewiesen und seinen früheren Mitarbeiter im Finanzministerium und Ex-Chef der Bundesbeschaffungsagentur als unglaubwürdig dargestellt.

Das Urteil des Handelsgerichts erging als Versäumungsurteil, da Grasser auf die Klage nicht reagiert hatte. “Die beklagte Partei wird zu den von der klagenden Partei begehrten Leistungen und zur Zahlungen der Prozesskosten von 2.135,14 Euro an die klagende Partei binnen 14 Tagen bei Exekution verurteilt”, so das Handelsgericht Wien am 20. Februar 2012.

Grasser-Anwalt protestiert gegen Urteil

Grassers Anwalt Michael Rami erklärt auf Anfrage der APA, dass er gegen die 1.000 Euro-Geldstrafe gegen seinen Mandanten mit Rekurs vorgehe. Die Geldstrafe gegen Grasser sei daher nicht rechtskräftig. Grasser habe erst aufgrund des Exekutionsverfahrens vom Urteil gegen ihn wegen Ehrenbeleidigung Ramprechts erfahren. Bei der Zustellung der Klage und des Versäumungsurteils sei es nämlich zu Fehlern gekommen, so Grassers Anwalt, daher habe er in diesem Verfahren einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. Derzeit sei das Urteil des Handelsgerichts Wien gegen Grasser aber rechtskräftig.

 

  • VIENNA.AT
  • Grasser wegen Ehrenbeleidigung verurteilt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen