Ihr Anwalt Michael Rami hat am Straflandesgericht Wien nach Paragraf 7 Mediengesetz eine Klage wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches eingebracht, am Wiener Handelsgericht ist eine Klage nach dem Urhebergesetz anhängig.
Ich habe schon zahllose Medienverfahren geführt, aber eine derartige Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches ist tatsächlich außergewöhnlich. Es wird sich daher sehr bald der juristische Sargdeckel über der Bild-Zeitung senken, kündigte Rami gegenüber der APA an.
Die Zivilklage, mit welcher der Anwalt den Bildnisschutz moniert, ist auf Unterlassung, Urteilsveröffentlichung und – wie auch diejenige nach dem Mediengesetz – auf Schadenersatz gerichtet. Daneben hat Rami die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beantragt, die jede weitere Veröffentlichung bzw. Verbreitung des inkriminierten Artikels verhindern soll.
Im deutschen Massenblatt war am vergangenen Freitag unter der Schlagzeile Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister eine mit einem offenbar heimlich aufgenommenen, teilweise gepixelten Foto versehene Geschichte über das Ehepaar Grasser-Swarovski erschienen. Für den Rechtsbeistand der Betroffenen eine kaum überbietbare Bloßstellung, wie er in der medienrechtlichen Klagschrift ausführt: Das Recht auf Unverletzlichkeit des Familienlebens und der Privatsphäre sei verfassungsrechtlich verankert, demzufolge müsse jeder, auch eine der breiten Öffentlichkeit bekannte Person, berechtigte Hoffnung auf Schutz und Achtung seiner Privatsphäre haben.