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Graf: "Vorwürfe allesamt falsch"

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf hat am Sonntag alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen - in einer schriftlichen Stellungnahme, die er beim Landesparteitag verteilen ließ.
FPÖ betitelte Graf mehrmals als Rechtsanwalt

Sämtliche Vorwürfe, die gegen ihn im Zusammenhang mit der Gertrud Meschar Privatstiftung und den Kandidatenlisten für die Nationalratswahlen 1994 und 1999 erhoben würden, seien “allesamt falsch”, hieß es.

“Der Euro zerbricht, unsere Regierung schaut tatenlos zu. Doch die Medien kennen seit drei Wochen nur ein Thema. In einer beispiellosen Hetzjagd werden ungeheuerliche Vorwürfe gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Dr. Martin Graf erhoben. Ein Erbschleicher soll er sein und jetzt auch noch ein Hochstapler”, heißt es in dem Papier.

Graf geht darin zunächst auf die Berichte ein, wonach er sich fälschlicherweise als Rechtsanwalt bezeichnet haben soll: Diese Bezeichnung sei, so versichert er, auf einen Fehler zurückzuführen, der nicht von ihm ausgegangen sei. Er habe seinen Beruf stets korrekt als “Rechtsanwaltsanwärter” angegeben, nämlich sowohl auf der Zustimmungserklärung als auch auf jedem Lebenslauf.

Detailreich geht Graf auf die Stiftung Meschar ein, etwa auf den Vorwurf, er habe die Pensionistin überredet, eine Stiftung zu gründen. Tatsächlich sei sie mit dem ausdrücklichen Wunsch auf Graf zugekommen, dies zu tun, heißt es. Sie habe etwa sicherstellen wollen, dass ihr Vermögen erhalten bleibe und daraus soziale Zwecke unterstützt würden: “Und sie wollte, dass ihr Name durch die Stiftung erhalten bleibt, weil Frau Meschar keine direkten Nachkommen hat.”

Das Vermögen von rund einer Million Euro sei keineswegs zu klein für eine Stiftung gewesen, zeigt sich Graf in dem Papier überzeugt. In der Praxis würden zahlreiche Stiftungen mit ähnlich hohem oder sogar niedrigerem Vermögen existieren. Frau Meschar erhalte außerdem nicht nur 5.000 Euro jährlich, sondern sämtliche vorgelegten Rechnungen ersetzt. Zudem bezahle die Stiftung die Betriebskosten ihrer Liegenschaften, die sie vor Stiftungsgründung selber habe zahlen müssen.

Auch wenn Frau Meschar zum Pflegefall werde, gebe es genug liquide Mittel: “Die Stiftung verfügt aktuell über rund 20.000 Euro täglich verfügbares Kapital. Mittelfristig können Wertpapiere veräußert und Immobilien verkauft werden, sodass für die Pflege von Frau Meschar immer genug Geld zur Verfügung stehen wird.” Die Stiftung, so wird zudem erklärt, habe nur rund vier Prozent in Wertpapieren oder Finanzbeteiligungen veranlagt.

Graf betont auch, dass das im Besitz der Familie stehende Restaurant die volle Miete zahle. Diese sei nach dem Kauf des Hauses durch die Stiftung sogar leicht erhöht worden. Das Restaurant sei “keinen Cent” schuldig geblieben: “Die Einnahmen stärken die Stiftung und sorgen dafür, dass Frau Meschar Erträge zufließen.” Die betreffende Immobilie sei nicht zu teuer und auch nicht gegen den Willen von Frau Meschar gekauft worden.

Dass die Vorstände “Erbschleicherei” betreiben würden, sei jedenfalls falsch, heißt es weiter. Die Erträge des Vermögens würden in den Tierschutz und in die Forschung fließen. Kein Vorstand könne sich daraus bereichern. Eine rechtliche Möglichkeit, Frau Meschar ihr Vermögen einfach zurückzugeben, gebe es jedoch nicht: “Das ist das Wesen einer Stiftung.” Darüber sei die Stifterin jedoch intensiv belehrt worden – auch durch eine Richterin, wie Graf betont.

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