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Gewaltvideo in Wien: Grüne wollen Zuckerberg und Facebook anzeigen

Der Grüne Abgeordnete Dieter Brosz meldete sich in der Causa um das Gewaltvideo zu Wort
Der Grüne Abgeordnete Dieter Brosz meldete sich in der Causa um das Gewaltvideo zu Wort ©APA/HELMUT FOHRINGER
Den jüngsten Fall eines Gewaltvideos im Netz, das derzeit die Medien beherrscht, nehmen die Grünen  zum Anlass für eine Sachverhaltsdarstellung gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und gegen das soziale Netzwerk selbst.
Anwältin: "Opfer traumatisiert"
Gewaltvideo ist offline
Hauptverdächtige in Haft
Verdächtige ausgeforscht
Video auf Facebook
Einvernahme der Prügler
Expertin zum Thema

Das kündigte Mediensprecher Dieter Brosz an. Man betrete “juristisches Neuland”, weil der “Cybermobbing”-Paragraf erst seit heuer existiert und “noch nicht judiziert wurde”.

Gewaltvideo löste Diskussionen aus

Das Video, auf dem zu sehen ist, wie ein 15-jähriges Mädchen von Jugendlichen brutal geschlagen wird, hat einmal mehr zu heftigen Debatten über gewalttätigen Content in Sozialen Medien und den Umgang von Facebook damit geführt. Denn Usern, die das Video gemeldet hatten, wurde dort nämlich beschieden: Es verstoße nicht gegen die “Gemeinschaftsstandards” des Netzwerks. Am Dienstagabend wurde das Video – laut einem Bericht der “Zeit im Bild” – dann doch entfernt.

Dass dieses “Gewaltvideo” also weiterhin noch abrufbar ist, könnte nach Ansicht der Grünen gegen den heuer in Kraft getretenen Paragraf 107c des StGB verstoßen. Der definiert den Tatbestand der “fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems”, was im Allgemeinen als “Cybermobbing” zusammengefasst wird. Der Strafrahmen beträgt bis zu ein Jahr bzw. bis zu 720 Tagsätze. Sollte ein Opfer Suizid begehen oder das versuchen, ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorgesehen.

Sachverhaltsdarstellung gegen Zuckerberg als Person

Die Sachverhaltsdarstellung werde gerade finalisiert, sagte Brosz. Sie richte sich gegen Zuckerberg als Person. Im “Sinne der Verbandsklage” könnte aber auch das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden – wenn sich herausstellen sollte, dass die “internen Strukturen” bei Facebook strafrechtlich relevante Verstöße zuließen, erläuterte Brosz. “Dann wäre Facebook in Summe haftbar”, was auch umsatzabhängige Geldbußen bedeuten könnte.

Aus juristischer Sicht findet Brosz die Causa “sehr spannend”. Es gebe noch keine Judikatur zum Paragrafen 107a. Beim Cybermobbing handelt es sich um einen Offizialdelikt – solche werden von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen verfolgt. Die Grünen wollen ihre Sachverhaltsdarstellung ungeachtet dessen einbringen, allein schon, um einen “offiziellen Akt” zu schaffen.

Noch keine Ermittlungen gegen Facebook

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten sagte auf Anfrage der APA, dass noch kein Ermittlungsverfahren gegen Facebook eingeleitet wurde. “Zunächst muss überprüft werden, wer das Video eingestellt hat und wer darauf Zugriff hatte”, sagte ein Sprecher. “Das bedeutet aber nicht, dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.”

Der “Cybermobbing”-Paragraf im Strafgesetzbuch im Wortlaut:

Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines
Computersystems
§ 107c.

(1) Wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines
Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in
ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere
Zeit hindurch fortgesetzt
1. eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an
der Ehre verletzt oder
2. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen
Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine
größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis
zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im
Sinn des Abs. 1 verletzten Person zu Folge, so ist der Täter mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(apa/red)

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