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Getötete 13-Jährige in Wien: Es bleibt bei lebenslang

Im Fall der getöteten 13-Jährigen in Wien bleibt es bei lebenslang.
Im Fall der getöteten 13-Jährigen in Wien bleibt es bei lebenslang. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Am Mittwoch hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Rechtsmittel zweier Männer zurückgewiesen, die im Fall einer im Juni 2021 in Wien getöteten 13-Jährigen lebenslang bzw. 19 Jahre Haft ausgefasst hatten.
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Die Nichtigkeitsbeschwerde des 24-Jährigen wurde verworfen, beide Strafberufungen ebenso. Damit sind sämtliche Urteile in den Fall, über den medial ausführlich berichtet worden war, rechtskräftig.

Der Vorsitzende des Fünfer-Senats, Rudolf Lässig, begründete die Entscheidung, den Rechtsmitteln keine Folge zu leisten, mit an Deutlichkeit nicht zu überbietenden Worten. "Das Opfer, ein 13-jähriges Mädchen, wurde geradezu zu einer Sache degradiert", hielt Lässig fest. Man habe dem Kind in einem so hohen Maße Suchtgift verabreicht, "dass es de facto wehrlos war". In diesem Zustand hätten die Täter, "erwachsene Männer, das Opfer, ein 13-jähriges Mädchen, aufs Übelste sexuell missbraucht."

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"Als den Tätern klar war, dass das Opfer mit dem Tod ringt, haben sie nicht Hilfe geholt oder Hilfsmaßnahmen gesetzt. Wieder wurde das Mädchen wie eine Sache behandelt. Es wurde genommen und wie eine Sache auf der Straße abgelegt", stellte der Senatsvorsitzende fest. Dem Senat - allesamt Richterinnen und Richter, die schon viele Jahre in der Strafjustiz tätig sind - "ist ein so hoher Grad an Schuld noch kaum untergekommen", meinte Lässig. Da gebe es "keine Veranlassung", die vom Erstgericht verhängten Strafen zu reduzieren."

Leiche der 13-Jährigen wurde in Wien-Donaustadt gefunden

Die Leiche des Mädchens aus Niederösterreich war am 26. Juni 2021 auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt von Passanten leblos aufgefunden worden. Den nunmehr rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge starb die 13-Jährige infolge einer Suchtmittelvergiftung - ihr waren sieben MDMA-haltige Ecstasy-Tabletten verabreicht worden. Das Mädchen erstickte. Der 24-Jährige gilt als unmittelbarer Täter, er fasste wegen Mordes und Vergewaltigung die Höchststrafe aus. Der 20-Jährige wurde wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung schuldig erkannt. Dasselbe gilt für einen Drittbeteiligten, der nicht mehr Gegenstand des OGH-Gerichtstags war. Über den Mann, dem die Wohnung gehörte, in der es zu den verfahrensgegenständlichen Tathandlungen kam, hatte das Erstgericht 20 Jahre Haft verhandelt. Dazu gab der Anwalt des Mannes bereits nach Schluss der Hauptverhandlung am Landesgericht für Strafsachen einen Rechtsmittelverzicht ab, so dass die später doch noch eingebrachten Rechtsmittel vom OGH aus formalen Gründen weit vor dem heutigen öffentlichen Gerichtstag in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen wurden.

OGH: Es bleibt bei lebenslang

Generalanwalt Josef Holzleithner hatte zu Beginn des Gerichtstags an den Fünfer-Senat des OGH (Vorsitz: Rudolf Lässig) appelliert, beiden Rechtsmitteln den Erfolg zu versagen. Gerade der Hauptangeklagte habe eine "massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Integrität und das Leben anderer an sich" an den Tag gelegt, sagte Holzleithner. Er verwies auch auf drei Vorstrafen des 24-Jährigen. Die Verteidiger der beiden gebürtigen Afghanen, Wolfgang Haas und Sebastian Lesigang, hatten den OGH um mildere Sanktionen ersucht.

Daran knüpfte später auch der Senatsvorsitzende an. Dass ein bereits wegen Suchtmitteldelikten vorbestrafter Mann einem 13-jährigen Mädchen Suchtgift verabreiche, sei "geradezu speziell einschlägig". Das stelle einen weiteren Erschwerungsgrund dar, betonte Lässig.

Angeklagte verzichteten auf Schlussworte vor dem OGH

Die beiden gebürtigen Afghanen hatten vor dem OGH auf Schlussworte verzichtet. Sie verwiesen auf die Ausführungen ihrer Verteidiger Wolfgang Haas und Sebastian Lesigang. Haas hatte damit argumentiert, der 24-Jährige habe, der Vorsatz seines Mandanten in Richtung eines Tötungsdelikts sei "nicht sehr ausgeprägt" gewesen. Dessen Suchtmittel-Vorstrafen führte Haas auf die "finanziell missliche Lage" des Mannes zurück. Lesigang betonte das fast noch jugendliche Alter seines Mandanten, der überdies mit der 13-Jährigen befreundet gewesen sei. Die anderen Männer hätten ihn daran gehindert, dem Mädchen zu helfen. Die strenge Bestrafung des 19-Jährigen sei auch aus "politischem Kalkül" erfolgt, meinte Lesigang unter Verweis auf die Herkunft der Täter.

Formal rechtskräftig sind auch die Privatbeteiligten-Zusprüche an die Angehörigen der Getöteten. Das Erstgericht hatte den Eltern jeweils 30.000 Euro und den vier Geschwistern des Mädchens je 20.000 Euro für den erlittenen seelischen Schmerz über den Verlust des Tochter bzw. der Schwester zugesprochen. Florian Höllwarth, einer der beiden Rechtsvertreter der Familie, zeigte sich mit dem Ausgang des Gerichtstags zufrieden. Die Täter hätten mit "Volksschulausreden" argumentiert, "um ihre Tat zu rechtfertigen", meinte der Anwalt. Die Justiz habe sich davon aber nicht beeindrucken lassen.

(APA/Red)

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