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Geteilte Meinungen zu Gastro-Registrierungspflicht in Wien

Die Bundesländer haben zur verpflichtenden Gästeliste unterschiedliche Einstellungen.
Die Bundesländer haben zur verpflichtenden Gästeliste unterschiedliche Einstellungen. ©APA/BARBARA GINDL
Die in Wien beschlossene Registrierungspflicht für Gäste in Gastronomiebetrieben hat unterschiedliche Reaktionen in anderen Bundesländern ausgelöst.
Pflicht-Gästeliste in Wiener Gastronomie kommt

Ein Rundruf der APA hat am Freitag ergeben, dass zum Beispiel Salzburg im Sinne hat, dem Beispiel zu folgen. Auch Kärnten zeigte sich offen für die Registrierungspflicht.

Vorarlberg hat eine ähnliche Maßnahme hingegen zunächst nicht vor. Die Steiermark will angesichts stabiler Zahlen zunächst die Wiener Erfahrungen abwarten.

Salzburg will ebenfalls Registrierungspflicht in Gastro

Im Bundesland Salzburg wird mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls eine Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie kommen. "Fachlich wird es als sinnvoll erachtet. Allerdings müssen die Modalitäten im Detail noch geklärt werden", sagte Regierungssprecher Franz Wieser zur APA.

Vor allem gehe es noch um die rechtliche Prüfung, auf welchen Grundlagen das Vorhaben umgesetzt werden soll. Auch der Datenschutz sei ein Thema. Auf jeden Fall geht Wieser davon aus, dass die Maßnahme "relativ zeitnah - vermutlich in den nächsten Tagen" verordnet wird. Und gelten soll sie im gesamten Bundesland, weil Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) einen "Fleckerlteppich" vermeiden wolle.

Kärnten beobachtet erste Erfahrungen in Wien

Kärnten steht einer Registrierungspflicht für Gastronomiebesucher ebenfalls offen gegenüber. "Wenn die Infektionszahlen deutlich ansteigen, das Contact Tracing ergibt, dass sich Infektionen auch vermehrt im Gastrobereich ereignen, dann wird eine Registrierungspflicht auch in Kärnten Thema im Experten-Koordinationsgremium sein. Wir schauen uns jetzt an, welche Erfahrungen Wien damit macht", sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Freitag auf Anfrage der APA.

Kein Bedarf an Gästelisten in der Steiermark und Vorarlberg

In der Steiermark will man dem Wiener Modell hingegen vorerst nicht folgen: "Die steirischen Zahlen sind stabil. Deshalb sind vorerst keine Änderungen wie etwa eine Registrierung in der Gastronomie vorgesehen." Man wolle aber auch den Gesprächen mit den anderen Landeshauptleuten am Nachmittag nicht vorgreifen, hieß es aus dem Büro von LH Hermann Schützenhöfer (ÖVP).

Ablehnung kam aus Vorarlberg, wo vorerst von der Registrierungspflicht in der Gastronomie abgesehen wird. "Aktuell wird die Sperrstundenregelung umgesetzt", hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro des Landeshauptmanns. Ab heute, Freitag, müssen die Lokale in Vorarlberg - wie auch in Tirol und Salzburg - um 22.00 Uhr zusperren. Man wolle zunächst sehen, wie sich diese Maßnahme auf die Infektionszahlen auswirke. Die Registrierungspflicht behalte man sich als möglichen weiteren Schritt vor.

Auch NÖ plant Einführung

Wie Wien plant auch das Land Niederösterreich die Einführung der Gastro-Registrierungspflicht für Gäste. Das kündigte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Freitag an. Sollte die Ampel in einem Bezirk auf Rot geschaltet werden, gibt es zusätzlich eine Vorverlegung der Sperrstunde von 1.00 auf 22.00 Uhr. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) soll in den kommenden Tagen die Vorgaben ausgeben, die nach Möglichkeit in Abstimmung mit Wien umgesetzt werden sollen.

Tirol noch abwartend, sieht Thema aber positiv

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) zeigte sich bezüglich einer Registrierungspflicht in der Gastronomie zunächst noch abwartend, er signalisierte aber, dass er dem Thema grundsätzlich positiv gegenüber stehe. "Es sind für mich noch einige rechtliche und organisatorische Punkte dazu mit dem Bund abzuklären", meinte der Landeshauptmann auf APA-Anfrage. Er habe diese Woche aber bereits gemeinsam mit der Wirtschaftskammer darauf hingewiesen, dass eine Registrierungspflicht für ihn in Tirol prinzipiell denkbar wäre.

Registrierungspflicht im Burgenland derzeit nicht vorgesehen

Hingegen plant Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) derzeit nicht mit der Maßnahme: "Eine Gastro-Registrierungspflicht nach Wiener Vorbild ist ebenso wie die Vorverlegung der Sperrstunde nach Vorbild der westösterreichischen Bundesländer im Burgenland derzeit nicht vorgesehen", stellte Doskozil auf APA-Anfrage fest. Die Burgenländer würden sich im Umgang mit den Covid-Maßnahmen sehr diszipliniert und verantwortungsbewusst zeigen. "Wir sind aufgrund der Vorsicht der Gäste und der Disziplin der Betriebe auch gut durch die zu Ende gehende Sommersaison gekommen", so Doskozil.

"Im Moment gehen wir davon aus, dass die neuen - ohnehin verschärften - Regelungen für die Gastronomie derzeit ausreichend sind - wobei natürlich die weitere Entwicklung der Infektionszahlen genau zu beobachten sein wird. Generell gilt, dass die Bevölkerung in allen Bereichen aufgefordert ist, sich vorsichtig und umsichtig zu verhalten", betonte der Landeshauptmann.

Vom Land Oberösterreich war auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Registrierung von Gästen für WKÖ besser als frühere Sperrstunde

Der Obmann der Gastrosparte der Wirtschaftskammer (WKÖ), Mario Pulker, finde eine coronavirusbedingte Gästeregistrierung besser als eine frühere Sperrstunde.

"Eine Vorverlegung der Sperrstunde wäre für sehr viele unserer Betriebe eine finanzielle Katastrophe. Jedes Mittel, um das zu verhindern, soll uns recht sein", so Pulker am Freitag in einer Aussendung bezogen auf Niederösterreich, wo er auch Gastro-Spartenobmann ist.

Die Hoteliervereinigung (ÖHV) sprach sich indes für die Installation von "darfichrein.at" aus. Das System ist für Wirten und Gäste leicht zu bedienen. Letztere registrieren sich kostenlos und scannen beim Restaurantbesuch den QR-Code mit der Handy-Kamera, so ÖHV-Sprecher Markus Gratzer in einer Aussendung. Demnach würden die Daten verschlüsselt auf einem Server in Bayern gespeichert. Im Corona-Ernstfall gingen die Kontaktdaten entschlüsselt an die Behörden: "Keine Zettelwirtschaft und Sicherheit für Gast und Gastgeber", so Gratzer.

(APA/Red)

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