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Gesprächverweigerung: Anschober beklagt Verhalten der Regierung

Anschober beklagt die Gesprächsverweigerung der Regierung.
Anschober beklagt die Gesprächsverweigerung der Regierung. ©APA/Herbert Neubauer
Der oberösterreichische Landesrat Rudi Anschober (Grüne) beklagt die Gesprächsverweigerung der Regierung über die Initiative "Ausbildung statt Abschiebung".

“Ein Jahr vollständige Gesprächsverweigerung” beklagte der oberösterreichische Landesrat Rudi Anschober (Grüne) am Mittwoch – zum Ein-Jahres-Jubiläum seiner Initiative “Ausbildung statt Abschiebung”. Über deren Entwicklung konnte er sich freuen: Sie wird mittlerweile von 1.097 Unternehmen, 64.200 Unterzeichnern, 112 Gemeinden und vielen Promis unterstützt, teilte er in einer Pressekonferenz mit.

Keine Abschiebungen während der Ausbildung und weiterhin Zugang von Asylwerbenden zur Lehre sind die Forderungen der vor einem Jahr von Anschober gegründeten Initiative. Als Unterstützer konnte er prominente Wirtschaftstreibende, Sportler, Künstler, Journalisten, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer sowie den IV-Präsidenten Georg Kapsch gewinnen, aber auch bekannte ÖVP-Vertreter wie Othmar Karas, Reinhold Mitterlehner, Wilhelm Molterer und Franz Fischler.

Keine Reaktion der türkis-blauen Regierung

Keine Reaktion gab es hingegen vonseiten der türkis-blauen Regierung. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) habe nur auf die Zuständigkeit des Innenministers verwiesen – und Innenminister Herbert Kickl (ÖVP) habe gar nicht geantwortet, berichtete Anschober. Aber er will nicht lockerlassen: “Wir werden so lange weiter wachsen und immer breiter werden, bis zumindest eine Gesprächsbereitschaft startet. Das ist doch das Mindeste in einer Demokratie.”

Lösungen wären dringend nötig, werde doch der Lehrlingsmangel immer dramatischer, die Dauer der Asylverfahren inkl. zweiter Instanz immer länger und daher Integrationsmaßnahmen immer wichtiger. Große Hoffnung setzt Anschober in die EU und die Gerichte. Er hat die EU-Kommission angerufen. Diese prüfe derzeit die Umsetzung der Aufnahme-Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten. Anschober hält es für sehr wahrscheinlich, dass das Verbot eines Zugangs zur Lehre europarechtlich nicht hält. Und immer mehr Unternehmen würden sich wegen der Verweigerung des Zugangs zur Lehrstelle an Gerichte, es gebe auch schon Rechtserkenntnisse in der zweiten Instanz, die humanitäres Bleiberecht aufgrund der Lehre zuerkennen.

(APA/Red)

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