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Gerichtsstreit: SP gegen ÖVP

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„Gusenbauer-SPÖ kann nicht wirtschaften" plakatierten die Schwarzen kurz nach Bekanntwerden der BAWAG-Affäre. Die SPÖ sprach von Schmutzkübelkampagne und klagte. Das Gericht wies die Klage zurück.

Die ÖVP jubelt, nachdem das Wiener Handelsgericht die Klage der SPÖ gegen den den ÖVP-Slogan „die Gusenbauer-SPÖ kann nicht wirtschaften” abgewiesen hat. Begründung: Die ÖVP habe „die Grenzen des im Wahlkampf Zulässigen nicht überschritten”. Die SPÖ überlegt den Gang in die zweite Instanz.

Für ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka lautet das Resümee aus diesem Urteil, „auch in Zukunft kann klar ausgesprochen werden, die Gusenbauer-SPÖ kann nicht wirtschaften”. Und weiter: „Die politische Auseinandersetzung ist zu führen. Aber lieber wäre mir, diese würde im Parlament, nicht vor Gericht stattfinden.”

„In keiner Weise eine inhaltliche Bestätigung der Schmutzkübel-Kampagne Marke Lopatka” sieht SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures. Das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die Plakataussagen in einer Wahlauseinandersetzung die Grenze des Zulässigen gerade „nicht überschritten” haben. Der Beschluss sei im Übrigen auch nicht rechtskräftig; die SPÖ überlege den Gang in die zweite Instanz, so Bures am Montag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Jedenfalls lehne die SPÖ „einen solchen schmutzigen Wahlkampfstil ab”.

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