Die ÖVP jubelt, nachdem das Wiener Handelsgericht die Klage der SPÖ gegen den den ÖVP-Slogan die Gusenbauer-SPÖ kann nicht wirtschaften” abgewiesen hat. Begründung: Die ÖVP habe die Grenzen des im Wahlkampf Zulässigen nicht überschritten”. Die SPÖ überlegt den Gang in die zweite Instanz.
Für ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka lautet das Resümee aus diesem Urteil, auch in Zukunft kann klar ausgesprochen werden, die Gusenbauer-SPÖ kann nicht wirtschaften”. Und weiter: Die politische Auseinandersetzung ist zu führen. Aber lieber wäre mir, diese würde im Parlament, nicht vor Gericht stattfinden.”
In keiner Weise eine inhaltliche Bestätigung der Schmutzkübel-Kampagne Marke Lopatka” sieht SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures. Das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die Plakataussagen in einer Wahlauseinandersetzung die Grenze des Zulässigen gerade nicht überschritten” haben. Der Beschluss sei im Übrigen auch nicht rechtskräftig; die SPÖ überlege den Gang in die zweite Instanz, so Bures am Montag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Jedenfalls lehne die SPÖ einen solchen schmutzigen Wahlkampfstil ab”.