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Gericht gibt Breivik im Prozess um Haftbedingungen teilweise recht

Isolationshaft habe gegen Menschenrechtskonvention verstoßen
Isolationshaft habe gegen Menschenrechtskonvention verstoßen ©AP
Ein Gericht in Oslo hat dem Massenmörder Anders Behring Breivik im Streit um seine Behandlung im Gefängnis teilweise rechtgegeben. "Die Haftbedingungen von Anders Behring Breivik stellten eine Verletzung der Menschenrechtskonvention, Artikel 3, dar", teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Breivik klagt norwegischen Staat
Anklage wegen Isolationshaft

Wegen seiner Isolationshaft hatte Breivik gegen den norwegischen Staat geklagt. “Entscheidende Faktoren waren die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen”, hieß es im Urteil. In Bezug auf Artikel 8 der Konvention habe sich der Staat dagegen nichts zuschulden kommen lassen. Breivik hatte es im Prozess unter anderem als unmenschlich bezeichnet, dass er kaum Kontakt zur Außenwelt habe.

77 Menschen getötet, 21 Jahre Haft

Der Norweger hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utoya 77 Menschen getötet. Dafür hatte ihn ein Gericht zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt.

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