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Gericht fällt Urteil im Eigentumsstreit um Hitlers Geburtshaus

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Das oberste Gericht in Österreich fällt am Freitag eine Entscheidung im Rechtsstreit um das Geburtshaus von Adolf Hitler.

Die Republik Österreich hatte die langjährige Eigentümerin vor sechs Monaten enteignet, um freie Hand bei der völligen Umgestaltung des Gebäudes sowie der angrenzenden Garagen und Parkplätze zu bekommen. Damit will der Staat verhindern, dass Neonazis und Rechtsextremisten zu diesem Ort pilgern.

Die Eigentümerin hatte vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) dagegen geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich wäre. Außerdem akzeptiert sie nicht, dass auch das angrenzende Areal vom Staat kassiert wurde.

In dem Haus in Braunau am Inn war der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) geboren worden. Mit kurzen Unterbrechungen war die öffentliche Hand seit mehr als 60 Jahren Mieterin des Hauses. Darin waren zunächst eine Schule, später über Jahrzehnte eine Behindertenwerkstätte untergebracht. Seit 2011 stand das denkmalgeschützte Gebäude leer.

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