Das Verwaltungsgericht Wien hat die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde in Wien-Landstraße bestätigt. Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird somit nicht aus der Wählerevidenz gestrichen und darf als Spitzenkandidat für seine neue Liste bei der Wien-Wahl im Oktober antreten. Das entsprechende Erkenntnis wurde am Donnerstag veröffentlicht.
Formale Fragen im Zentrum
Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Strache in Wien - wo er seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat - oder doch in Klosterneuburg seinen Lebensmittelpunkt hat. Als erste hat die Kleinpartei "Wandel" angezweifelt, dass der Hauptwohnsitz des ehemaligen Vizekanzlers in der Bundeshauptstadt liegt. Um das aktive und passive Wahlrecht auszuüben, ist dies jedoch eine Voraussetzung.
Während die Bezirkswahlbehörde die näheren Lebensumstände des Politikers prüfte, konzentrierte sich das Verwaltungsgericht als Berufungsinstanz auf formale Fragen. So wurde etwa der Einwand, dass in der Behörde Bezirkspolitiker sitzen und diese darum befangen seien, da sie in Konkurrenz zu Strache stünden, zurückgewiesen. Auch wurde - laut Gericht aber nicht zu Recht - kritisiert, dass Details zur Sitzung nicht bekannt gegeben wurden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
Weitere Entscheidung dürfte folgen
Die am Montag auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Wien veröffentlichte Entscheidung in Sachen Heinz-Christian Strache ist offenbar nicht das einzige Urteil, dass es in diesem Zusammenhang geben wird. Morgen, Freitag, soll ein weiteres folgen - laut entsprechenden vorerst unbestätigten Rathaus-Informationen.
Dem Vernehmen nach wird über den Einspruch der Kleinpartei "Wandel" erst morgen entschieden. Heute wurde ein Einspruch eines weiteren Beschwerdeführers behandelt. Beim Verwaltungsgericht waren dazu vorerst keine weiteren Details zu erfahren.
(APA/red)