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Gerharter spricht über Geldgeschenk

©APA
Ex-Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter schilderte heute vor Gericht, wie er das Geldgeschenk von Elsner bekommen habe.

Elsner habe er noch aus seiner Aufsichtsratstätigkeit in der BAWAG gekannt, wo er bis März 1995 als einer der Konsum-Vertreter im BAWAG-Aufsichtsrat saß. Elsner sei damals „beisitzender Vorstand“ neben dem „allmächtigem Generaldirektor Flöttl senior“ gewesen und habe so wie die anderen Vorstände bei den Sitzungen kein Wort reden dürfen. Flöttl habe dem Aufsichtsrat dann Elsner als seinen Nachfolger vorgeschlagen, auch weil Elsner eine Klientel betreue, die die BAWAG sonst nicht habe.

In der „Konsum-Geschichte“ sei er nicht schuld an der Herbeiführung des Ausgleichs des Handelskonzerns gewesen, verteidigte sich Gerharter. Seine damalige Verurteilung wegen fahrlässiger Krida wäre vier Monate später nicht erfolgt, da der Gesetzgeber die betreffende Bestimmung aufgehoben habe, haderte der frühere Konsum-Chef mit seiner Verurteilung. Richterin Claudia Bandion-Ortner, die damals selber Gerharter verurteilt hatte, widersprach dem nun erneut Angeklagten, diese Bestimmung nenne sich jetzt „grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“.

Gegen die Vorschreibung der hohen Sachverständigen-Gebühren im Konsum-Prozess von rund 580.000 Euro „musste ich mich irgendwie wappnen“, meinte Gerharter. Obwohl er aus einem Vergleich mit dem Konsum „mehr als genug Geld“ gehabt habe, um diese Kosten zu bezahlen, wollte er dieses Geld für die Altersvorsorge für sich und seine Frau behalten und habe daher bei der BAWAG einen Kredit genommen, „in der Absicht ihn zurückzuzahlen“. Auf Nachfrage der Richterin nannte Gerharter die Höhe der Abfindung seiner Pensionsabsprüche durch den Konsum, nämlich 17 Mio. Schilling (1,235 Mio. Euro). Elsner habe ihm dabei gegenüber dem Konsum geholfen und auch auf eine Veränderung der Steuerrechts aufmerksam gemacht. Dass sein Kredit bei der BAWAG dann von Elsner abgeschrieben worden sei, „hat sich so ergeben, warum weiß ich nicht“, so der Angeklagte heute. „Ich habe einen strategischen Fehler begangen, weil ich hätte genug Geld gehabt die Gebühren zu bezahlen“, so Gerharter heute.

Gerharter schilderte dann mehrere Telefongespräche mit Elsner. „Die BAWAG wird dir die Sache abnehmen“, erinnerte sich Gerharters an eine Aussage Elsners. Damit habe Elsner die Prozesskosten gemeint. Zunächst sei er von zwei Millionen Schilling Kosten ausgegangen. „Im Jahr 2002 haben dann Sie gesagt, dass ich 8 Millionen Schilling zahlen soll“, so Gerharter zu der ihm gegenüber sitzenden Richterin Bandion-Ortner. Dies habe er Elsner berichtet, der gemeint habe:
„Mach dir keine Sorgen, das bringe ich unter, ich helfe dir“.

Am 6. Juni 2002 habe er in Elsners Büro um einen Kredit angesucht zur Absicherung der Prozesskosten. „Ich wollte den Kredit auch zurückbezahlen“, versicherte Gerharter heute. Elsner habe den Betrag auf zwei Sparbücher aufgeteilt, 553.000 und 61.500 Euro, und damit den Kredit offenbar durch einen Teil der Kreditsumme selbst gesichert. Dass das Geld auf Sparbücher gelegt worden sei, habe er damals nicht gewusst, so der Ex-Konsum-Chef. Elsner habe ihm mitgeteilt, dass auch die früheren BAWAG-Vorstände Johann Zwettler und Hubert Kreuch von dem Vorgang informiert worden seien.

Am 12. März 2003 habe er Elsner wieder im Büro besucht und ihm vom Verfahrensstand erzählt. Elsner habe die Auflösung seines Sparguthabens verlangt, er habe sich zunächst geweigert. Daraufhin habe Elsner angeordnet, dass das Geld von den Sparbüchern geholt werden solle. „Das Geld wurde mir lose übergeben, ich habe das scheu angesehen“, sagt Gerharter, was im Gerichtssaal bei einigen Zuhörern zu lautem Gelächter führte. „Ich sagte, ich will das aber nicht“, sagte Gerharter, was erneut zu Gelächter führte. Elsner habe aber darauf bestanden, dass es eine Kreditzuzählung sei und sein Geld, schließlich habe er es akzeptiert.

Von einer Sekretärin Elsners habe er dann eine Plastiktasche für das Geld erhalten. Ein Plastiksackerl habe es nie gegeben, „ich weiß nicht, wer so etwas der Presse erzählt hat“, so Gerharter. Er habe dann die Tasche mit dem Geld genommen und bei einer anderen Bank in der Nähe der BAWAG gleich wieder deponiert. Dort habe er zunächst erklären müssen, woher das Geld stamme, weil angesichts so viel Bargeld die andere Bank misstrauisch gewesen sei. Die Tasche habe er dann Elsners Sekretariat mit einer Bonbonniere zurückgebracht. „Ich habe mich nicht bei Elsner bedankt für das Geld, sondern bei der Sekretärin für die Tasche“.


Gerharter: “Mir ist das nicht sauber vorgekommen”
Einige Wochen nach der Geldübergabe habe er einen Brief der BAWAG bekommen, mit der Mitteilung, „Nach Durchsicht der Unterlagen haben wir Ihr Konto abgerechnet und geschlossen“, sagte Gerharter bei seiner Einvernahme. Er habe damals überlegt, „ist das ein Verzicht oder keiner“, auch ein von ihm dazu konsultierter Sachverständiger habe beides für möglich gehalten. Einen Anruf zur Klärung des Sachverhalts bei der BAWAG oder bei Elsner habe er unterlassen, „weil ich blöd war“, gestand Gerharter heute ein.

Sein überzogenes Konto bei der BAWAG in Mödling und der Kredit, für den er einen Zinssatz von 4,75 Prozents bekommen hatte, seien geschlossen worden. Er habe damals geglaubt, dass Elsner mit Wissen des übrigen BAWAG-Vorstands gehandelt habe. „Glauben Sie, durfte Ihnen die BAWAG Geld schenken?“, fragte die Richterin. Er habe nie an ein Geschenk gedacht, denn die BAWAG könne ja auch notleidende Kredite abschreiben.

Allerdings hatte er zur Zeit der Abschreibung ein Guthaben von 963.000 Euro bei der BAWAG, räumte er in der Befragung dann ein. Er hätte den Kredit also zurückzahlen können. „Mir ist das nicht sehr sauber vorgekommen, ich hätte nicht mittun sollen“, gestand Gerharter ein. Er habe die Abschreibung aber „weder verlangt noch erwartet“.

Die Prozesskosten von rund 580.000 Euro, für die Gerharter eigentlich ursprünglich den Kredit bei der BAWAG aufgenommen hatte, musste Gerharter jahrelang nicht zahlen. „Ich war zahlungsbereit“, versicherte Gerharter heute. Sein Anwalt habe gesagt, solange er keine Zahlungsaufforderung bekomme, brauche er nicht zahlen. Vom Gericht erhielt Gerharter erst im Dezember 2006 die Zahlungsaufforderung, der er auch nachkam.

Zum Abschluss seiner Befragung haderte Gerharter wieder wegen seiner zweiten Verurteilung durch Richterin Claudia Bandion-Ortner: Wegen betrügerischer Krida hatte sie ihn im Zusammenhang mit einem von ihm erwirkten Veräußerungsverbot seines Hauses verurteilt. Er sei damals verurteilt worden, weil es „potenzielle Gläubiger“ geben solle, wunderte sich Gerharter. Das Veräußerungs- und Belastungsverbot hätte von einem potenziellen Gläubiger in Luft aufgelöst werden können, erläuterte die Richterin ihrer frühere Verurteilung. „Nicht ein einziger hat es versucht“, so Gerharter.

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