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Raubmord in Köstendorf: Liste gestohlener Schmuckstücke veröffentlicht

Die Polizei bittet jeden der Angaben zum Täter oder den geraubten Schmuckstücken machen kann um Mithilfe.
Die Polizei bittet jeden der Angaben zum Täter oder den geraubten Schmuckstücken machen kann um Mithilfe. ©Polizei Salzburg
Nach dem Raubmord an einer 83-jährigen Pensionistin in Köstendorf (Flachgau) am vergangenen Dienstag haben die Ermittler des Landeskriminalamts nun eine vorläufige Aufstellung der geraubten Schmuckstücke erstellt. Die Polizei hat am Freitag mehrere Bilder der Kleinode veröffentlicht und ersucht nun die Bevölkerung um Mithilfe.
Bilder der Schmuckstücke
83-Jährige tot gefunden
Köstendorf: Bilder der Polizeiarbeit
Weitere Bilder vom Tatort in Köstendorf
Ermittlungen in Köstendorf
Bilder vom Tatort in Köstendorf

Wer Angaben zum Verbleib der Schmuckstücke machen kann, sie bei verdächtigen Personen gesehen hat oder weiß, ob sie bereits jemandem zum Kauf angeboten wurden, möge sich bei der Polizei melden. Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle und der Journaldienst des Landeskriminalamtes Salzburg unter der Telefonnummer 059133-50-3333 entgegen.

Bei den gestohlenen Objekten handelt es sich um einen Weißgoldring mit rundem Smaragd und Brillanten, eine rund 90 Zentimeter lange Halskette aus Weißgold mit sechs Weißgoldkugeln und eine Damenarmbanduhr “Tank Louis Cartier” aus 18-karätigem Gelbgold mit bordeauxrotem Kroko-Armband. Fehlen dürfte auch ein mit vier bis fünf Brillanten besetzter Gelbgoldring und ein Armreifen aus Gold. Von diesen beiden Gegenständen gibt es allerdings keine Fotos.

Frau tot in Köstendorf aufgefunden

Die Frau war am Dienstag gefesselt und geknebelt tot in ihrem Haus in Köstendorf aufgefunden (S24.at hat berichtet)wurde. Die gerichtsmedizinische Obduktion ergab, dass die Frau mit Gewalt erstickt wurde. Die Fahndung der Polizei konzentriert sich derzeit auf zwei bis drei Verdächtige, wovon einer genauer beschrieben werden kann. Der Mann ausländischen Typus mit etwas dunklerer Hautfarbe soll 30 bis 35 Jahre alt sein, kurzes schwarzes Haar haben und mit einer auffallend blitzblauen und nicht abgesteppten Oberbekleidung unterwegs gewesen sein. (APA)

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