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Genplante Strafen gegen Unfall-Voyeurismus ruft Kritik von Juristen hervor

Der Gesetzesentwurf sorgt für weitere Kritik.
Der Gesetzesentwurf sorgt für weitere Kritik. ©APA
Innenminister Herbert Kickl kündigte an, ein Gesetz für den Tatbestand der Behinderung der Hilfeleistung prüfen zu lassen. Der Entwurf des Justizministeriums ruft nun weitere Kritik von Juristen hervor.
Strafen bis 500 Euro
Berufsrettung Wien gegen Gaffer

Die Experten geben der derzeit in Begutachtung stehenden Verwaltungsstrafbestimmung den Vorzug.

500 Euro Strafe bei Behinderung der Einsatzkräfte

Nach diesem Vorschlag des Innenministeriums könnten Unfall-Voyeure, die Helfer behindern oder die Privatsphäre in unzumutbarer Weise beeinträchtigen, mit bis zu 500 Euro bestraft werden. Im Gegensatz dazu würden “Gaffern” nach dem Entwurf des Justizministeriums im Fall einer Behinderung der Hilfeleistung bis zu sechs Monate Haft drohen bzw. eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

“Abstimmungsprobleme und mangelnde Kommunikation”

“Das Verhältnis dieser geplanten Regeln zueinander ist derzeit unklar, Auslegungsschwierigkeiten nicht zuletzt in Bezug auf das Doppelverfolgsgebot sind vorprogrammiert”, warnte Susanne Reindl-Krauskopf, Strafrechtlerin an der Universität Wien, in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf zum Strafrechtsrechtsänderungsgesetz, dessen Begutachtungsfrist am Mittwoch zu Ende gegangen ist. Zuvor schon hatte der Wiener Strafrechtler Alexander Tipold “Abstimmungsprobleme und mangelnde Kommunikation” zwischen dem Justizressort und dem Innenministerium geortet. Dieses schlägt die Verwaltungsstrafbestimmung im Sicherheitspolizeigesetz vor.

Farsam Salimi, ebenfalls Strafrechtler an der Uni Wien, hält die Bestimmung im Strafgesetzbuch angesichts der vorgeschlagenen Verwaltungsstrafbestimmung für entbehrlich. Amnesty International machte darauf aufmerksam, dass es sich bei strafrechtliche Sanktionen um die “menschenrechtlich eingriffintensivsten Maßnahmen des Staates” handelt, die nur dann zulässig sind, wenn keine gelinderen Mittel zur Verfügung stehen und ist gegen eine strafrechtliche Sanktion.

(APA/Red)

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