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Gemeinden fürchten um Erbe

Schwarzach - Nach Aufhebung der Erbschaftssteuer könnte auch Grundsteuer wegfallen. BK Gusenbauer spricht sich weiter gegen die Abschaffung der Erbschaftssteuer aus.

ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon: „Die Erbschaftssteuer belastet fast nur die einfachen Leute und den Mittelstand. Daher wollen wir sie abschaffen.“

Schützenhilfe erhält Gusenbauer jetzt indirekt von den Gemeinden. Nach der Aufhebung der Erbschaftssteuer durch den Verfassungsgerichtshof befürchten die Kommunen auch den Wegfall der Grundsteuer, einer ihrer wichtigsten Einnahmequellen. Sie bringt allein den Kommunen in Vorarlberg jährlich mehr als 21 Millionen Euro. „Dieses Geld ist unverzichtbar, um die Aufgaben der Gemeinden sicherstellen zu können“, sagt Wilfried Berchtold, Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbands.

Altbekannte Gefahr

Weil diese Abgabe auf Basis derselben veralteten „Einheitswerte“ eingehoben wird, wegen der die Erbschaftssteuer gekippt wurde, drängt der Gemeindebund auf eine System-Reform.

“ Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass die Gefahr einer Anfechtung gegeben ist, weil die Bewertung der Einheitswerte seit 1973 unverändert ist“ , sagt der österreichische Gemeindebund-Präsident Mödlhammer. Dass die Finanzbehörden eine neue “ Haupterhebung“ der Einheitswerte durchführen werden, glaubt der ÖVP-Politiker aber nicht: “ Die Hoffnung, dass die Finanz eine Neubewertung durchführt ist, gleich null – auf Grund des Personalmangels und weil es ein aufwändiges Verfahren ist.“

Kompliziertes System

Die Grundsteuer wird auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen, auf Grundvermögen und auf Betriebsvermögen eingehoben. Ihre Berechnung ist kompliziert, da der Steuersatz progressiv gestaffelt ist und ihre Höhe auch von einem durch die Gemeinde festgelegten Multiplikator abhängt. Für ein Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 43.000 Euro kann damit eine jährliche Grundsteuer von bis zu 366 Euro fällig werden. Öffentlicher und gemeinnütziger Grundbesitz (etwa Kirchen, ÖBB, Sportvereine, Feuerwehren) ist von der Steuer befreit.

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