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Geldwäsche statt hohem Lottogewinn

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer schlagen Alarm. Vorarlberger Internetbenutzern wird derzeit per E-Mail ein vermeintlicher Lottogewinn einer "EU-Lottery" versprochen.

Doch dahinter steckt eine Betrugsmasche, bei der die Opfer sogar selbst zu Tätern werden: Sie machen sich der Geldwäsche schuldig, weil versehentlich zu viel Gewinn überwiesen wird. Die Überzahlung muss dann rücktransferiert werden – oder an einen anderen Gewinner als Bargeld weitergeleitet werden.

5000 Euro verloren

„Die E-Mails werden massenhaft verschickt“, schildert Paul Rusching von der Feldkircher AK. Innerhalb von nur zwei Tagen haben sich bereits 50 verunsicherte Empfänger gemeldet. Wie die „VN“ exklusiv erfuhren, gibt es bereits ein erstes Opfer. Ein Mann aus dem Vorarlberger Oberland verlor durch einen dubiosen Geldtransfer ins Baltikum 5000 Euro, jetzt läuft auch ein Strafverfahren gegen den Betrogenen. Johannes B. aus Dornbirn hat eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail erhalten, 235 Euro habe er bei einer „EU-Lottery“ gewonnen. „Ich habe schon per Internet Lotto gespielt und deshalb nicht länger nachgedacht“, so der 33-Jährige. Also setzt er sich mit der im Mail genannten „Managerin für deutschsprachige Länder“ in Verbindung. „Am Telefon fing sie an, wirres Zeug zu reden. Sie hätten die Kontodaten eines anderen Gewinners nicht, ich solle dessen Gewinn über mein Konto weiterleiten.“ Johannes B. wurde stutzig, legte auf und brachte den Fall bei der Arbeiterkammer ins Rollen. „Innerhalb von zwei Tagen haben sich 50 verunsicherte Vorarlberger bei uns gemeldet“, bestätigt AK-Konsumentenschützer Paul Rusching auf „VN“-Anfrage. Er warnt eindringlich: „Wir haben es hier mit einer internationalen Betrugsmasche zu tun, die auf den ersten Blick überhaupt nicht zu erkennen ist.“ In die Falle getappt Ein ohnehin verschuldeter Mann aus dem Oberland ist bereits in die Falle getappt. „Nachdem er seine Kontodaten bekannt gegeben hatte, erhielt er ein paar Tage später 5000 Euro aufs Konto“, so Rusching. Diese leitete der Mann – abzüglich seines Gewinns von 400 Euro – per Western Union nach Estland weiter. „Es handelt sich um Schwarzgeld – nämlich die Beute aus einem Internet-Banking-Betrug“, erklärt der AK-Konsumentenschützer. So wird man zum Komplizen einer Straftat – eine Strafanzeige wegen Geldwäsche droht.

Übrigens: Die Bank des Phishing-Opfers zieht die Überweisung nach einigen Tagen zurück, der „Gewinner“ zahlt also drauf. „Es ist wahrscheinlich, dass weitere Vorarlberger ihren Gewinn angefordert haben – und kurz vor einer Straftat stehen, ohne es zu wissen. Die AK rät: Keine Sekunde zögern, sofort Polizei und Bank verständigen. Unterstützung bei den AK-Konsumentenschützern, Tel. 05522/306-3000.

STICHWORT

Phishing (gesprochen: fishing = abfischen) ist eine Form der Tricktäuschung im Internet. Dabei wird per E-Mail versucht, den Empfänger irrezuführen und zur Herausgabe von Passwörtern zu bewegen. Dies bezieht sich in den meisten Fällen auf Online-Banking. (Quelle: wikipedia.de)

Kripo rät zur Selbstanzeige

Das Bundeskriminalamt und auch das Landeskriminalamt (LKA) haben die Ermittlungen aufgenommen. „Immer wenn bei Internet-Transaktionen Worte wie ,Western UnionÑ oder ,anonymer GeldtransferÑ fallen, wird alles unglaublich unsicher und nicht nachvollziehbar“, sagt Internet-Experte Harald Longhi vom LKA. Das Sinnvollste für Opfer, die auf die Betrüger hereingefallen sind, sei die Erstattung einer Selbstanzeige. „Das wirkt strafmildernd – früher oder später fliegt alles auf“, so Longhi. Strafrahmen: bis zu zwei Jahre Haft.

So funktioniert die Abzocke

  1. Glückwunsch: Lottogewinn! Sie erhalten ein E-Mail, in dem zum Gewinn, z.B. 235 Euro, gratuliert wird. Die Adressen sind wie bei Spam-E-Mails üblich aus dem Internet zusammengeklaut.
  2. Gewinn anfordern: Eine deutschsprechende „Kontaktperson der EU Lotteriegesellschaft“ will bei der Gewinnanforderung per E-Mail Ihre Bankverbindung erfahren. Allerdings solle man den Gewinn auch noch für einen anderen Gewinner entgegennehmen und das Geld dann per Western Union Bargeldtransfer weiterleiten. Pro weitergeleitetem „Gewinn“ winken zusätzlich 100 Euro.
  3. Geldwäsche: Nun versuchen die Betrüger mit gestohlenen PIN- und TAN-Codes vom Internet-Banking eines Phishing-Opfers Geld auf Ihr Konto zu überweisen. Üblicherweise mehrere tausend Euro. Die „Lottogesellschaft“ meldet sich wieder, an wen das Geld (abzüglich Ihrem „Gewinn“) weitergeleitet werden soll. Im bekannten Vorarlberger Fall per Western Union nach Estland.
  4. Sie sind der Betrogene. Es meldet sich die Bank des Betrogenen, zieht die Überweisung zurück. Ihr Bartransfer kann nicht rückgängig gemacht werden. Eigentlich wird also Ihr Geld g
  5. Strafanzeige. Die Kripo meldet sich. De „Lottogewinner“ muss mit einer Strafanzeige wegen Geldwäsche rechnen.
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