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Geldstrafen für Fahrradfahrer: So teuer kann Fehlverhalten werden

Fehlverhalten kann Radfahrer teuer zu stehen kommen.
Fehlverhalten kann Radfahrer teuer zu stehen kommen. ©dpa
Je nach Vergehen müssen Radfahrer mit Geldstrafen von bis zu 5.900 Euro rechnen. Hier lesen Sie, mit welchen Strafen Fahrradfahrer bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung bedacht werden können.
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140 Euro musste Maria J. bezahlen, weil sie “zwei Sekunden zu früh” – also bei Rot – über eine Ampel fuhr. Damit ist sie noch relativ glimpflich davongekommen, denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) kann der Strafrahmen hier bis zu 726 Euro betragen. Andererseits hätten die Polizisten auch ein Organmandat über 70 Euro ausstellen können.

Strafen für Fahrradfahrer in Österreich

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und die Höhe der jeweiligen Strafen:

1. Bei Rot über die Ampel fahren

Wer mit dem Rad eine Straße überquert, wenn die Ampel Rotlicht anzeigt – egal ob zwei Sekunden oder 20 Sekunden bevor sie auf Grün umspringt -, muss im Falle eines Organmandats 70 Euro bezahlen. Kommt es jedoch zur Strafverfügung, sind bis zu 726 Euro fällig.

2. Auf dem Gehsteig fahren

Wird man dabei erwischt, wie man mit dem Fahrrad auf dem Gehsteig fährt, muss man 30 Euro (Organmandat) zahlen. Lag eine Gefährdung von Fußgängern vor, erhöht sich die Strafe auf 50 Euro. Mit Strafverfügung werden 70 Euro eingehoben.

3. Gegen die Einbahn fahren

Wenn man gegen die Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße unterwegs ist, können Polizisten ein Organmandat über 50 Euro verhängen. Teurer ist die Strafverfügung: Der Rahmen erstreckt sich in diesem Fall von 70 bis 726 Euro.

4. In der Fußgängerzone fahren

In der Fußgängerzone mit dem Fahrrad zu fahren, kann teuer werden: 30 Euro (Organmandat) oder 70 Euro (Strafverfügung) werden fällig.

5. Stoppschild nicht einhalten

Wer am Stoppschild nicht anhält, muss im Falle eines Organmandats mit einer Geldstrafe von 50 Euro rechnen. Bei einer Strafverfügung können 70 bis 726 Euro verlangt werden.

6. Ohne Licht fahren

Bei mangelhafter Ausstattung des Fahrrads werden jeweils 20 Euro für fehlende Bremsen, Lichter oder Reflektoren fällig (Organmandat). 70 Euro sind es im Fall einer Strafverfügung.

7. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung

Am Handy zu telefonieren ist beim Fahrradfahren erlaubt. Allerdings muss dazu eine Freisprecheinrichtung verwendet werden. Sonst kann es zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Euro (Organmandat), bzw. 72 Euro (Strafverfügung), kommen.

8. Alkoholisiert mit dem Fahrrad fahren

Richtig teuer wird es, wenn man unter Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad erwischt wird: Strafen zwischen 800 und 5.900 Euro sind je nach Promillewert möglich.

9. Freihändig fahren

Beide Hände vom Lenker zu nehmen ist nicht erlaubt. Und kann 30 Euro (Organmandat) oder 72 Euro (Strafverfügung) kosten.

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Mehr Infos zum Thema Fahrrad fahren in Wien finden Sie hier. (SVA)

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