Das Medieninteresse war groß, der Fall selbst in einer knappen halben Stunden abgehandelt. Ludwig Koch kam zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn, wollte sich aber zu den neuen Ermittlungen gegen Ernst H. in Bezug auf die Entführung seiner Tochter nicht äußern. Er selbst hatte den ehemaligen Freund des Entführers Wolfgang Priklopil am Rande einer Gerichtsverhandlung im September 2008 in Gleisdorf recht unsanft an der Jacke gepackt und wollte ihn zu einem Gespräch zwingen. H. riss sich jedoch los und rief nach der Polizei.
“Ich wollte niemandem wehtun. Ich habe den größten Kampf mit mir selbst gekämpft, damit ich ihm nichts getan habe”, erklärte Koch. “Als Vater spürt man, der Mann hat Schuld”, so der Angeklagte. Er zeigte sich auch sehr zufrieden darüber “dass der Oberstaatsanwalt der gleichen Meinung ist”. Damit bezog er sich auf die Arbeit von Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher, der zu den Kampusch-Ermittlungen hinzugezogen wurde und der weitere Untersuchungen gegen Ernst H. angeregt hatte.
Das Gericht entschied, dass der Schuldspruch bleibt, die Strafe aber von einer zweimonatigen bedingten Haft in eine teilbedingte Geldstrafe umgewandelt wird. Das bedeutet, dass Koch nun 240 Euro zahlen muss, 240 weitere Euro wurden bedingt verhängt. Ludwig Koch nahm die Entscheidung ohne Kommentar zur Kenntnis. Das Urteil ist rechtskräftig.