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Geiger: "Bin auf absolutem Tiefpunkt"

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Als Opfer einer Intrige hat sich der suspendierte interimistische Leiter der Wiener Kriminalpolizeilichen Abteilung, Ernst Geiger, in seinem Prozess wegen Amtsmissbrauchs bezeichnet.

Man habe ihm „eine Falle gestellt“, beteuerte der 52-jährige Jurist im Straflandesgericht: „Nach 28 Jahren untadeliger Polizeiarbeit bin ich mit dieser Anklage auf meinem absoluten Tiefpunkt.“ Geiger richtete darüber hinaus schwere Vorwürfe gegen einen ranghohen Wiener Polizeioffizier.

27 Seiten umfasst die Anklageschrift, derzufolge Geiger Wolfgang B., einem befreundeten Betreiber eines als „Erlebnis-Sauna“ getarnten Bordells in Wien-Simmering, eine für den Abend des 10. März 2006 geplante Razzia vorab verraten haben soll. Staatsanwalt Friedrich König sprach von einer „geschlossenen Indizienkette“, der Geheimnisverrat lasse sich „durch nachvollziehbare Tatsachen“ nachweisen. Die Vorwürfe seien „lückenlos“ dokumentiert.

Obwohl die Polizei gegen Wolfgang B. wegen des Verdachts auf grenzüberschreitenden Prostitutionshandel, Zuführung zur Prostitution und Zuhälterei zu ermitteln begann – gegen den Mann ist in der Zwischenzeit auch ein Strafverfahren anhängig -, bekam die Freundschaft zwischen dem Sauna-Betreiber und dem honorigen Polizeihofrat keine Risse. Man telefonierte mehrmals wöchentlich miteinander, traf sich regelmäßig.

Dass auch Geiger in der Sauna-Affäre ins Visier der Ermittler geriet, bezeichnete der Staatsanwalt als „Zufallsfund“. Basierend auf dem gegen Wolfgang B. geführten Verschlussakt wurde eine Telefonüberwachung genehmigt. Als einer der zahlreichen Gesprächspartner wurde auch Geiger abgehört. Den Beamten war schon länger aufgefallen, dass es im Etablissement von Wolfgang B. erstaunlicherweise nie etwas zu beanstanden gab, wenn dort Polizeikontrollrollen stattfanden.

Für den 10. März, Punkt 20.00 Uhr war laut Anklage in dem Club neuerlich eine Razzia geplant. An diesem Abend sollte dort die Wahl zur „Miss Golden Time“ stattfinden. Am Nachmittag des Vortags hatte Hofrat Geiger per E-Mail vom Termin erfahren. Keine eineinhalb Stunden später hatte sich Geiger telefonisch bei Wolfgang B. gemeldet und mit diesem ein Treffen für den 10. März um 11.00 Uhr im Cafe Schottenring vereinbart.

Das Treffen wurde observiert. Zwar zeichneten sich die insgesamt sechs Observanten nicht unbedingt durch Geschicklichkeit aus – so steht bis heute nicht fest, was auf dem Zettel stand, der angeblich den Besitzer wechselte, der Gesprächsverlauf zwischen Geiger und Wolfgang B. konnte nicht festgehalten werden, auch die Telefongespräche, die B. teilweise noch im Kaffeehaus mit seinem Mobiltelefon führte, wurden nicht vermerkt.

Anhand der Telefonüberwachung lässt sich jedoch nachweisen, dass B. um 11.09 Uhr seinen Anwalt anrief und diesen für 20.00 Uhr in die Sauna bestellte. Drei Stunden später telefonierte B. mit einem Geschäftspartner und ließ diesen wissen: “Übrigens, wir haben heute Besuch.“ Gegen 18.00 Uhr trommelte Wolfgang B. seine Mitarbeiter zusammen und informierte diese laut Anklage mit den Worten „Aufpassen, die Polizei kann kommen!“ Für den Vertreter der Anklagebehörde steht auf Grund dieser Fakten fest, dass der Sauna-Betreiber von Geiger von der geplanten Razzia erfahren haben muss.

„Es war keinesfalls ein konspiratives Treffen. Ich habe mit ihm nie über konkrete Amtshandlungen gesprochen“, hielt dem Geiger entgegen. Wolfgang B. habe sich immer wieder bei ihm beklagt, sein Betrieb werde ständig von der Polizei kontrolliert, während Konkurrenten offensichtlich überhaupt nicht inspiziert wurden: „Er hat sich einseitig schikanös behandelt gefühlt.“

In diesem Zusammenhang behauptete der Hofrat, jener ranghohe Polizeioffizier, der später ausgerechnet auch gegen ihn, Geiger, die Ermittlungen leiten sollte, habe „Sperrlisten“ geführt. „Es hat bis zu 250 Lokale gegeben, die nicht kontrolliert werden durften. Dabei hat es für diese Sperrlisten überhaupt keine Rechtsgrundlage gegeben!“ Der betreffende Offizier habe unter anderem „alle Gürtellokale“ auf diese Liste gesetzt, behauptete Geiger: „Wenn ich also Wolfgang B. wirklich schützen hätte wollen, hätte ich dafür sorgen müssen, dass er da mit rauf kommt und nicht mehr kontrolliert wird.“

Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt, im Fall eines Schuldspruchs drohen Geiger zwischen sechs Monate und fünf Jahre Haft.

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