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"Geh aus meiner Kanzlei, du Arschloch!"

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Die Bundesheer-Beschwerdekommission hat am Montag ihren Jahresbericht 2005 präsentiert. Darin enthalten: Geschmackige Beschimpfungen, aber auch bröselnder Putz über der Salatbar.

Der Jahresbericht 2005 der Bundesbeschwerdekommission brachte wieder etliche Missstände beim Heer zu Tage. Im Folgenden einige Auszüge daraus:

BESCHIMPFUNGEN:

Bei der Einnahme des Mittagessens im Rahmen einer Gefechtsausbildung wurde von einem Unteroffizier ein Löffel mit Hakenkreuz- und Reichsadlerprägung und den begleitenden Worten „Burschen, der Löffel ist Baujahr 1941, das is’ halt noch was G’scheits!” herumgereicht.

Ein betrunkener Unteroffizier äußerte sich in der Cafeteria einer Kaserne gegenüber einer Charge mit Ausdrücken wie „Terrorist”, „Ich kann Ihnen für nichts garantieren, wenn Sie mir das nächste Mal über den Weg laufen”.

Unteroffiziere beschimpften Rekruten im Zuge der Ausbildung wie folgt: „Haben s’ dir ins Hirn gestuhlt?”, „Trottel”, „Depp”, „Vollidiot”, „I hock di um!”, „Schiacher Hund”, „Wo ist der G’füllte?”, „I hab gnua von euch, i werd euch ned nur einescheissen, sondern zuascheissen.”, „Ihr werds mitn Arsch radieren.”, „Wenn i sag ’Scheiße, steh auf!’, dann mein i dich und dann stehst auf.”

Ein Dienstführender Unteroffizier beschimpfte einen anderen Unteroffizier mit den Worten „Geh aus meiner Kanzlei, du Arschloch!”


SCHIKANEN:

In einer Kaserne erhielten Rekruten WC-Papier für den persönlichen Gebrauch nur gegen Unterschriftsleistung beim zuständigen Unteroffizier ausgefolgt.

„Grinsen” in der Formation hatte für einen Rekruten die Einteilung zu einem Wochenenddienst zur Folge.

KÖRPERLICHE MISSHANDLUNGEN:


Wegen eines Fehlers beim Waffendrill erhielten Rekruten von einem Vizeleutnant einen Fußtritt in das Gesäß. Ein Stabswachtmeister verstand die ihm zugewiesenen Rekruten als sein „uneingeschränktes Eigentum” und verfiel ihnen gegenüber in Schreianfälle. Einen Rekruten zog er am Ohr und schlug ihn mit einer Mappe und Zetteln gegen den Körper sowie auf den Kopf. Um eine besondere Dienstleistung dieses Rekruten hervorzuheben, „beförderte” er ihn mit einer Klammermaschine: Er befestigte drei Heftklammern am Dienstgradbügel des Rekruten durch dreimaliges kräftiges Draufschlagen auf dessen Schulter.


BAULICHE UND HYGIENISCHE MÄNGEL:

In einer Kostausgabestelle befand sich über der Salatbar ein acht cm großes Loch; abblätternder Deckenverputz beeinträchtigte die Qualität der Speisen. Ebenso wurde das Küchengeschirr nur mangelhaft gereinigt.


UNZUREICHENDE MILITÄRÄRZTLICHE BETREUUNG:


Ein Grundwehrdiener wurde trotz einer ernsthaften Gesundheitsstörung als voll dienstfähig beurteilt und weiterhin bei der Truppe verwendet.


UNZULÄSSIGE ERZIEHERISCHE MASSNAHMEN:

Im Zuge der Ausbildung von Grundwehrdienern wurde bei nicht ordnungsgemäßer Packordnung des Kampfanzuges 2 als „Bestrafung” die Körperausbildung mit Kampfanzug 2 durchgeführt. Bei geringfügigen Verfehlungen einzelner Soldaten wurden Kollektivstrafen (z.B. Entzug der Überzeitscheine, mehrere Kilometer lange Märsche) befohlen.


UNANGEMESSENE BERÜHRUNGEN:

Eine Soldatin wurde von einem Unteroffizier mehrfach mit der Hand am Gesäß berührt. Dabei tätigte der Unteroffizier Aussagen wie „Du hast einen geilen Arsch”.


NICHTEINHALTUNG DER RUHEZEIT:

Infolge von bis zu je zwei Stunden dienstlicher Vor- und Nachbereitungszeit auf Kosten der Ruhezeit wurde die vorgesehene Ruhezeit im Dienstrad/Assistenzeinsatz erheblich unterschritten. Das bedeutete, dass die Soldaten nur zwischen zwei und vier Stunden Ruhezeit pro Tag zur Verfügung hatten.

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