AA

Gefängnis-Countdown für Paris

Unerbittlich tickt die Uhr für Paris Hilton: Bis Dienstag 23.59 Uhr muss sich der Party-Schwarm am Gefängniseingang in Lynwood bei Los Angeles melden, um ihre Designerklamotten mit einem Häftlingsanzug zu tauschen.  

Die Hotelerbin wurde zu einer Haftstrafe von 45 Tagen verurteilt, weil sie gegen Bewährungsauflagen einer ersten Verurteilung wegen Alkohol am Steuer verstoßen hat. Es sei zu erwarten, dass sie bei guter Führung etwa 23 Tage davon verbüßen müsse, sagte ein Sprecher der Bezirkspolizei Los Angeles, Steve Whitmore. „So verlangt es das Gesetz des Staates.“

Es wird vermutet, dass sich Hilton schon bald bei der „Century Regional Detention Facility“ melden wird – wahrscheinlich zu einer ungewöhnlichen Zeit, um dem erwarteten Medienandrang zu entgehen. Das acht Kilometer südlich vom Stadtzentrum von Los Angeles entfernte Gefängnis Lynwood wurde erst vor 13 Jahren gebaut. Es ist seit März 2006 ein reines Frauengefängnis.

Wie andere Häftlinge auch wird Paris Hilton ihre Mahlzeiten in ihrer Zelle einnehmen müssen. Eine Stunde am Tag darf außerhalb der Zelle verbracht werden – zum Duschen, Fernsehen, für sportliche Betätigung oder für Telefongespräche. Ihre Kleidung und ihren Schmuck werde sie bei Haftantritt abgeben müssen, sagte Whitmore. Statt dessen tragen die Häftlinge in Lynwood einen orangefarbenen Trainingsanzug. Eine Sonderbehandlung für die Prominente soll es nicht geben. „Der Sheriff behandelt alle Häftlinge gleich“, sagte der Polizeisprecher.

Die 26-jährige Hotelerbin Paris Hilton hat sich mit erfolgreicher Selbstvermarktung eine breite Medienresonanz verschafft. Die Tochter von Richard Hilton trat bisher als Fotomodell, Autorin, Schauspielerin, Sängerin sowie als Unternehmerin im Geschäft mit Parfüm und Handtaschen auf. Im September 2006 wurde ihr wegen Trunkenheit am Steuer der Führerschein entzogen. Im Februar fiel die Autofahrerin erneut der Polizei auf, was im Mai das Hafturteil nach sich zog.

  • VIENNA.AT
  • Promis
  • Gefängnis-Countdown für Paris
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen