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Gastro-Rauchverbot: Keine Schonfrist bei Kontrollen in Wien

In Wien soll das Rauchverbot in der Gastronomie ohne Schonfrist kontrolliert werden.
In Wien soll das Rauchverbot in der Gastronomie ohne Schonfrist kontrolliert werden. ©dpa (Symbolbild)
Wenn am 1. November das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft tritt, wird dieses auch kontrolliert. Wien möchte etwa gleich hart durchgreifen, während in anderen Bundesländern anfangs noch ein Auge zugedrückt wird.
Rauchverbot tritt am 1. November in Kraft

Zu Halloween in das Verbot hineinfeiern: Am 1. November tritt das Nichtrauchergesetz für die Gastronomie in Kraft und in Wien ist ab diesem Zeitpunkt mit Kontrollen zu rechnen, kündigte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) im Gespräch mit der APA an. "Schonfrist gibt es keine", stellte sie klar.

Gastro-Rauchverbot: Verstärkte Kontrollen in Wien

Kontrolliert wird die Einhaltung vom Marktamt, gemeinsam mit der Gruppe für Sofortmaßnahmen. Dies geschieht in Form von kommissionellen Begehungen, wo gleichzeitig auch die Einhaltung anderer Vorschriften und Gesetzen unter die Lupe genommen wird. Auf die Frage, ob denn zu Beginn mit einer "Aktion scharf" zu rechnen sei, meinte die Ressortchefin: "Wir haben schon vor, mit in Kraft treten des Gesetzes dieses natürlich verstärkt zu kontrollieren. Es geht immerhin um die Gesundheit der Menschen."

Wann genau mit den Kontrollen begonnen wird, wollte sie nicht ankündigen. "Es muss einfach damit gerechnet werden, dass die Behörde mit Anfang November die Einhaltung kontrolliert." Wobei sie betonte, dass auch in der Vergangenheit die Einhaltung der Raucherbestimmungen geprüft worden seien. "Es gab allein in den letzten drei Jahren 1.700 Verstöße, die insgesamt zu mehr als 1.000 Anzeigen geführt haben."

Höchstrafe von 10.000 Euro bei Wiederholungstätern

Wer sich künftig nicht an das Rauchergesetz hält, der muss jedenfalls mit saftigen Strafen rechnen: Die erste Anzeige bei Nichteinhaltung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes beinhaltet eine Strafhöhe von 800 Euro. Die absolute Höchststrafe beträgt 10.000 Euro bei Wiederholungstäterschaft.

Sima ist jedenfalls froh über die Einführung der neuen Regelungen. "Wir sind der letzte Aschenbecher Europas in Österreich. Es hat wirklich sehr, sehr lange gedauert, bis wir uns glücklicherweise endlich zu einem Rauchverbot in der Gastronomie durchringen konnten." Dabei hob sie noch einen weiteren Aspekt hervor, der sie hoffen lässt: In Island hätte im Jahr 2000 noch 25 Prozent der Bevölkerung geraucht, also ähnlich viele wie in Österreich. Dann wurde das Rauchverbot eingeführt und 2007 hätten in Island nur mehr zehn Prozent zum Glimmstängel gegriffen. "Das Rauchverbot trägt einfach dazu bei, dass es weniger Raucher in einem Land gibt."

Die Polizei selbst habe bei den Kontrollen grundsätzlich keine "Mitwirkungspflicht", hieß es seitens der Landespolizeidirektion gegenüber der APA. Die Kontrollbehörden können bei der Exekutive aber Unterstützung anfordern.

(APA/Red)

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