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Gastinger will „Partnermodell“ für Homosexuelle

&copy APA Symbolfoto
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Justizministerin Gastinger will ein „staatliches Partnerschaftsmodell“ für homosexuelle Paare schaffen - Pakt soll vor einem Notar beschlossen werden - Zustimmung der ÖVP mehr als fraglich.

Im Unterschied zur Ehe soll dieser Pakt nur gleichgeschlechtlichen Partnern offen stehen und nicht beim Standesamt, sondern vor einem Notar geschlossen werden. Diese Vorstellung müsse aber erst politisch akkordiert werden, sagte Gastinger gegenüber der APA.

Rechte und Pflichten

Die staatliche Partnerschaft soll gleichgeschlechtlichen Paaren sowohl Rechte als auch Pflichten bringen: Etwa die Pflicht zum gegenseitigen Beistand im Krankheitsfall und zur gemeinsamen Lebensgestaltung, aber auch ein gewisses Schutzniveau im Trennungsfall. Einen gegenseitigen Unterhaltsanspruch könne man „diskutieren“, sagt die Ministerin.

Vorteile im Erbrecht

Vorteile für homosexuelle Partner könnte es beispielsweise im Erbrecht geben. Als Beispiel nennt Gastinger ein homosexuelles Paar, das gemeinsam eine Eigentumswohnung erwirbt. Im Todesfall müsste der hinterbliebene Partner nach jetziger Rechtslage – im Gegensatz zu Eheleuten – Erbschaftssteuer bezahlen. Heterosexuellen Paaren soll die „staatliche Partnerschaft“ nach Gastingers Vorstellung nicht offen stehen – dies wäre ihrer Ansicht nach eine „Ehe light“.

Widerstand in ÖVP

Die ÖVP lehnt den Vorschlag von Gastinger ab. Die ÖVP sei zwar für die Beseitigung von diskriminierenden Bestimmungen, sagte Klubobmann Wilhelm Molterer am Freitag. „Eine Gleichstellung mit der Ehe kommt für uns aber nicht in Betracht.“

Den Einwand, dass Gastinger keine echte Homosexuellen-Ehe, sondern lediglich eine Art eingetragene Partnerschaft vorgeschlagen habe, lässt Molterer nicht gelten. Auch das würde das Modell der Ehe nämlich „sicherlich“ unterminieren, meint der VP-Klubchef.

Weniger Probleme erwartet sich Gastinger bei der Beseitigung der Homosexuellen-Diskriminierung in diversen Gesetzen. So hatte der Verfassungsgerichtshof kürzlich die Bestimmung aufgehoben, wonach die begünstigte Mitversicherung nur bei verschiedengeschlechtlichen Partnern möglich ist.

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