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Fußfessel für Vergewaltiger, obwohl Justizanstalt Rückfallgefahr sah

Nachdem am Dienstag bekannt wurde, dass ein Salzburger Vergewaltiger nicht in Haft muss, wurden am Mittwoch weiterEe Details zu dem Fall bekannt.
Nachdem am Dienstag bekannt wurde, dass ein Salzburger Vergewaltiger nicht in Haft muss, wurden am Mittwoch weiterEe Details zu dem Fall bekannt. ©dpa
Neue Details sind am Mittwoch im Fall eines Salzburger Hundetrainers (SALZBURG24 hat berichtet) bekanntgeworden, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alten Mädchens zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten hatte und diese mit Fußfessel im Hausarrest verbringen darf.
Vergewaltiger nicht in Haft

Die Justizanstalt (JA) Salzburg, die ursprünglich über den Antrag des Mannes zu entscheiden hatte, hatte die Fußfessel noch wegen Rückfallgefahr abgelehnt.

Ausschlaggebend dafür war eine Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST), deren Meinung seit Einführung der elektronischen Fußfessel im September 2010 immer dann eingeholt wird, wenn Sexualstraftäter oder wegen Tötungsdelikten Verurteilte um eine Fußfessel ansuchen. Beim Hundetrainer fielen bei einigen Testgutachten die Ergebnisse derart aus, dass die Leitung der Justizanstalt Salzburg erhebliche Bedenken hatte, diesem die Fußfessel zu genehmigen. Sein Antrag wurde daher zurückgewiesen.

Dagegen legte der Mann Beschwerde ein, und tatsächlich drehte die Vollzugskammer am Oberlandesgericht (OLG) Linz die Entscheidung um. “Wir müssen daher nun den elektronisch überwachten Hausarrest unter den erteilten Auflagen durchführen”, so Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion, am Mittwoch gegenüber der APA.

Fußfessel für Vergewaltiger: “Kein Kommentar” vom Ministerium

Im Justizministerium wollte man den Umstand, dass der Vergewaltiger einer Minderjährigen damit keinen Tag ins Gefängnis muss, nicht kommentieren. “Gerichtliche Verurteilungen und Vollzugsanordnungen sind Entscheidungen der unabhängigen Justiz”, sagte Ressortmediensprecherin Dagmar Albegger. Auch zur über den Hundeausbildner verhängten, vergleichsweise milden Strafe wollte sie aus demselben Grund nicht Stellung beziehen: “Richter bewegen sich mit ihren Urteilen innerhalb eines Strafrahmens und schauen im Einzelfall, welche Strafe angemessen ist.”

Kritik von BZÖ, FPÖ und FPK

Massive Kritik am Umgang der Justiz mit dem Salzburger Sexualstraftäter kam von der FPÖ, der FPK und dem BZÖ. “Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt”, empörte sich die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Für den stellvertretenden FPK-Obmann Christian Ragger “ist etwas faul in unserem Rechtsstaat, wenn ein Vergewaltiger seine Haftstrafe in der milden Form eines elektronisch überwachten Hausarrestes abbüßen darf”. BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz ortete “einen wirklichen und unverständlichen Justizskandal”.

“Weißer Ring” wenig begeistert

Verhalten optimistisch zum Urteil des OLG Linz im Fall des Salzburger Sexualstraftäters, der nun mit Fußfessel in “Freiheit” leben darf, äußerte sich am Mittwoch Udo Jesionek, Präsident der Opferhilfeorganisation “Weißer Ring”, im APA-Gespräch. Er hoffe, dass das OLG Linz “ganz genau geprüft hat”, und forderte, dass die Opfer verständigt werden müssen.

“Grundsätzlich richtig, dass man kein Delikt (von der Fußfessel, Anm.) ausnimmt, aber man muss schon ganz genau aufpassen, dass (vom Täter, Anm.) keine Gefahr ausgeht”, so Jesionek. Bei der Fußfessel herrschten strenge Regeln: “Und wenn derjenige g’scheit ist, dann hält er sich auch dran. Beim rational denkenden Menschen ist das kein Problem, bei Triebtätern ist das halt eine andere Sache.”

Zu wenig Therapie-Angebote

Ein weiteres Problem in Österreich sei das mangelnde Therapieangebot in der Haft. “Natürlich nützt es nichts, einfach nur einzusperren. In Deutschland und den Niederlanden werden Therapieversuche gemacht, mit großem Erfolg.” Die gäbe es auch hierzulande – nur eben in viel zu geringem Ausmaß. “Derzeit wird in Österreich Therapie für Sexualstraftäter viel zu wenig angeboten, es gibt auch viel zu wenig Betreuungspersonal.”

Für Jesionek ist auch klar, dass “alles besser ist als nur einsperren”, denn wenn es “die Möglichkeit gibt, einen Job auszuüben, das soziale Umfeld wahrzunehmen, dann ist das natürlich eine gute Sache”. Er befinde sich diesbezüglich “in einem Zwiespalt, weil einerseits habe ich wenig Mitleid, andererseits kann so ein Mensch nur beschränkt etwas dafür”.

Im Fall des Salzburger Hundetrainers hofft der Präsident des Weißen Rings, dass “ganz genau geprüft wurde”, fügte aber hinzu: “Das OLG Linz ist bekannt für akribisches Vorgehen.”

“Rückfallgefahr ist geringer”

Der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs setzte sich im APA-Gespräch für eine differenziertere Sichtweise ein.

“Zuerst einmal: Die Fußfessel bedeutet keineswegs Freiheit. Es handelt sich um ein ganz strenges System. Man darf arbeiten gehen, einkaufen, zum Arzt – aber das war’s dann auch schon.” Der Betroffene würde sich sehr bemühen, “nur ja nichts zu tun, weil jede Abweichung auch zum sofortigen Widerruf des bedingten Teils der Strafe führen kann. Der Vorteil solcher Maßnahmen: Es besteht ein besonderer Anreiz sich angemessen zu verhalten”, so Fuchs.

Mehr Fußfesseln

Doch für den Strafrechtsexperten setzt die Fußfessel eine minuziöse Prüfung des jeweiligen Falles voraus. Ganz entscheidend sei natürlich auch die Frage, wie oft der Verurteilte bereits straffällig geworden ist. Während das im September 2010 eingeführte Instrument für Wiederholungstäter weniger tauglich sei, gehöre für Fuchs die Fußfessel bei erstmaliger Verurteilung und guter Prognose ausgeweitet.

Besserer Effekt

“Die Rückfallgefahr ist geringer, als wenn ich jemanden einsperre.” Soll heißen: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sexualstraftäter mit Fußfessel am Bein abermals vergewaltigt, ist wesentlich kleiner, als ein Rückfall nach drei Jahren Gefängnis. Laut Fuchs seien schon einige Studien zu dem Schluss gekommen: Mit einer Fußfessel können bessere Effekte erzielt werden, weil die Schaffung eines sozialen Umfeldes (Arbeitsplatz, eigener Wohnsitz) sehr zur Integration beitrage. Fuchs: “In dem Augenblick, in dem man einsperrt, hat man alle Möglichkeiten ausgeschöpft.”

Den aktuellen Fall will der Wiener Strafrechtsprofessor – schon wegen fehlender Detailkenntnis – nicht kommentieren. “Nur so viel: Ich bin sicher, dass das OLG Linz sehr sorgfältig geprüft hat, davon bin ich überzeugt.”(APA)

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