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Fußballfans im Straßenverkehr – was darf ich während der EM?

Darf ich mein Auto während der EM mit Fähnchen schmücken?
Darf ich mein Auto während der EM mit Fähnchen schmücken? ©APA/Georg Hochmuth
Mit Fähnchen geschmückte Fahrzeuge, hupend im Autokorso durch die Stadt – in wenigen Tagen ist es soweit, die Fußball-Europameisterschaft startet am Freitag in Frankreich. Viele Fans wollen ihre Euphorie mit anderen teilen, doch was darf ich im Straßenverkehr überhaupt? Wir haben uns schlau gemacht.


Generell gilt auch während der EM die Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt. Somit sind die Promillegrenzen nicht außer Kraft gesetzt: Maximal 0,5 Promille für Autofahrer und 0,8 Promille für Radfahrer sind erlaubt. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte entweder auf Alkohol oder das Fahrzeug verzichten. Doch gerade dieses wird während der EM gerne dekoriert.

Fähnchen am Fenster, “Fanflosse” auf dem Dach oder eine große Fahne über der Motorhaube: Autoschmuck ist grundsätzlich kein Problem, wie Stefan Mann vom ARBÖ informiert. Allerdings sind dabei einige Punkte zu beachten. Es darf sich lediglich um Fan- und Scherzartikel handeln. Offizielle Staatsfahnen sind ausschließlich dem Bundespräsidenten oder hohen diplomatischen Repräsentanten vorbehalten. Zu beachten ist auch die richtige Montage: Die Deko darf weder das Kennzeichen verdecken noch dem Fahrer die Sicht nehmen. Zudem sollte man auf die Sicherheitsbestimmungen der Produkte achten, insbesondere bis zu welcher Geschwindigkeit die Verwendung zulässig ist. Nur so ist gewährleistet, dass bei einem möglichen Schaden durch Fähnchen, die während der Fahrt abbrechen, der Fahrer keine Haftung übernehmen muss.

Nicht erlaubt ist hingegen im Freudentaumel laut hupend im Autokorso zu fahren. “Hupen ist nur dann erlaubt, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert”, informiert der Rechtsexperte, “sonst ist es ausnahmslos untersagt und die Polizei kann Geldstrafen aussprechen.” Man sollte vor allem darauf achten, dass man keine anderen Verkehrsteilnehmer oder die Anwohner stört oder sogar gefährdet.

Freifahrt in den Salzburger Öffis für Fußballfans/Neumayr/Archiv
Freifahrt in den Salzburger Öffis für Fußballfans/Neumayr/Archiv ©Freifahrt in den Salzburger Öffis für Fußballfans/Neumayr/Archiv

Gratis-Öffis an Österreich-Spieltagen

Statt des Autos bieten sich aber besonders während der Österreich-Spieltage die Öffis für die Fahrt zum Public Viewing an. Denn an diesen Tagen sind für Fußballfans die Fahrten mit dem Obus in der Stadt Salzburg gratis. Einzige Bedingung: Fanbemalung! Wer sich als Fan der österreichischen Nationalmannschaft outet, kann sich beim Obusfahrer sein Freifahrtsticket abholen. Zusätzlich fahren die Obuslinien 1 bis 7 im NachtStern, die Heimfahrt ist somit auch gesichert. Für Fans, die außerhalb der Stadt Salzburg wohnen, gibt es ebenfalls EM-Aktionen des Salzburger Verkehrsverbunds: Die Lokalbahn-Linien S1/S11 verkehren nach den Fahrplänen “Montag bis Donnerstag”, d.h. der MitternachtsExpress fährt bis Lamprechtshausen.

Die Obushaltestelle „Volksgarten“ verwandelt sich bis zum EM-Finale in ein Fußballtor und stellt so die Ein- und Ausstiegsstelle zum Public Viewing Salzburgs im Volksgarten dar. /Wildbild
Die Obushaltestelle „Volksgarten“ verwandelt sich bis zum EM-Finale in ein Fußballtor und stellt so die Ein- und Ausstiegsstelle zum Public Viewing Salzburgs im Volksgarten dar. /Wildbild ©Die Obushaltestelle “Volksgarten” als Fußballtor/Wildbild

Wichtige Infos für Fans in Frankreich:

Zahlreiche Fans, die die Spiele live vor Ort verfolgen wollen, werden mit dem Auto nach Frankreich reisen. Damit es auf der Fahrt zu keinen unerwünschten Vorfällen kommt, empfiehlt es sich, einen Blick auf die speziellen Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu werfen. So heißt es beispielsweise in der Schweiz: Runter vom Gas. Die Eidgenossen führen strikte Geschwindigkeitskontrollen durch, und sogenannte Toleranzfristen sind nicht vorgesehen. Das heißt: Bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von einem km/h ist Strafe zu bezahlen. Und diese wird nach dem jeweiligen Einkommen berechnet. Daher kann die Geschwindigkeitsübertretung teuer werden. Doch auch wer straffrei in Frankreich angekommen ist, sollte einige Punkte beachten.

So sind Warnwesten (auch für Motorradfahrer), Verbandskasten und Pannendreieck ebenso mitzuführen, wie ein Ersatzlampenset. Der ARBÖ empfiehlt zudem, auch am Tag das Abblendlicht einzuschalten. Nicht notwendig, auch wenn es im französischen Gesetz steht, ist hingegen das Mitführen eines Alkomaten: Nach Rücksprache bei der französischen Botschaft in Paris wird das Fehlen eines solchen nicht sanktioniert.

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