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Fußball: Lizenzverweigerungen

Der Senat 5 der Fußball-Bundesliga hat am Freitag den drei österreichischen Bundesligisten Sturm Graz, GAK und Admira sowie dem Erstligisten Schwanenstadt die Lizenz für die kommende Saison verweigert.

Der Senat 5 der Fußball-Bundesliga hat am Freitag drei österreichischen Bundesligisten und einem Erstligisten die Lizenz für die kommende Saison verweigert. Die Grazer Klubs GAK und Sturm sowie die Admira und Schwanenstadt erhielten in erster Instanz keine Spielgenehmigung für das Spieljahr 2006/07, die vier Vereine kündigten bereits Protest gegen diese Entscheidung an. Alle übrigen Klubs der höchsten und der Großteil der zweithöchsten Spielklasse (von LASK und Kufstein waren zunächst keine Informationen einzuholen) bekamen für die folgende Saison grünes Licht.

Im Fall von GAK und Sturm spießt es sich offenbar an der Haftungserklärung des Landes Steiermark über 1,2 Millionen Euro pro Klub. Sturm-Präsident Hannes Kartnig hat seine Zuversicht dennoch nicht verloren. “Ich bin nach wie vor optimistisch, dass wir es noch schaffen.”

Neben den Grazer Vereinen erwischte es in erster Instanz auch die Admira. Schwanenstadt plant wie im Vorjahr die Nachreichung mehrerer Dokumente. “Absichtserklärungen von Sponsoren reichen offenbar nicht”, meinte Klub-Manager Helmut Nussbaumer. “Wir haben noch keine wasserdichten Verträge vorlegen können, werden diese aber fristgerecht nachreichen.”

Die betroffenen Klubs können ihre Einsprüche ebenso wie zusätzliche Dokumente schriftlich bis 8. Mai beim Protest-Komitee einreichen, das bis 15. Mai darüber befindet. Für die Bundesliga ist die Zuständigkeit mit der zweiten Instanz zu Ende. Danach bleibt den Vereinen anstelle eines ordentlichen Gerichts bis 22. Mai nur der Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht, ohne allerdings neue Unterlagen vorlegen zu dürfen. Die endgültige Entscheidung des Schiedsgerichts bzw. die Meldung an den europäischen Europa-Verband (UEFA) hat bis zum 31. Mai zu erfolgen. Im Vorjahr waren SW Bregenz, SC Untersiebenbrunn und SV Wörgl auch in letzter Instanz durchgefallen.

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