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Fußballer wegen schwerer Körperverletzung verurteilt

©VOL Live /Bernd Hofmeister
Feldkirch - Gebrochene Gesichtsknochen beim Spiel Hella Dornbirn SV gegen FC Mäder vom 11. April hatten am Donnerstag ein gerichtliches Nachspiel.
Bilder aus dem Gerichtssaal

Tatort Fußballplatz. Am 11. April spielte in Dornbirn Hella Dornbirn SV gegen Mäder. Es ging um die Vorarlberg Liga, 15. Runde. 300 Zuschauer beobachteten gespannt das Spiel. In der zweiten Halbzeit ereignete sich ein Vorfall, den das Gericht nicht mehr unter „hartes Spiel“ subsummiert, sondern klar als schwere Körperverletzung wertet. „Im Kern waren die Zeugenaussagen übereinstimmend“, stellt Richterin Claudia Egger klar, dass trotz Widersprüchen ganz klar sei, dass der Dornbirner Spieler einem Kontrahenten dermaßen ins Gesicht schlug, dass diesem mehrere Gesichtsknochen brachen.

Spieler bestreitet

Der bislang unbescholtene Spieler bestreitet, den Gegner geschlagen zu haben. „Es war nichts“, bleibt er bis zuletzt bei seiner Verantwortung. „Nachdem er mich geschlagen hatte, flüsterte er mir ins Ohr ‚Hat das weh getan?’“, erzählt der verletzte Mäder-Spieler. Eine Zeugin aus der Zuschauermenge berichtet ebenfalls, dass sie deutlich gesehen habe, wie der Beschuldigte dem Opfer mit der Faust mit voller Wucht ins Gesicht schlug. Ein anderer Spieler berichtet, dass der Verletzte nach dem Spiel den Schläger zur Rede stellte und fragte, warum er ihn geschlagen habe. „Weil du mich auch geschlagen hast“, habe dieser geantwortet.

Gleiches Recht

Das Gericht ist überzeugt, dass hier nicht versehentlich gerempelt oder gestoßen wurde, sondern einfach unsportlich zugeschlagen und somit bewusst schwer verletzt wurde. Grobes Spiel oder rüdes Verhalten bei Fußball oder Eishockey ruft selten die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Bis zu einem gewissen Grad akzeptiert die Justiz „Kampfgeist“ als sozial­adäquates Verhalten und denkt in der Regel nicht da­ran, bei solchen Dingen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu ermitteln. Kommt es auf einem Sportplatz jedoch zu absichtlichen, zielgerichteten Aggressionshandlungen, wird ein Sportler wie jeder andere vors Strafgericht zitiert. Der Verurteilte muss 480 Euro Strafe zahlen, weitere 480 Euro gab es auf Bewährung. 300 Euro erhält der verletzte Spieler als Teilschmerzengeld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Andreas German muss das Urteil mit seinem Mandanten erst noch besprechen.

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