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Freund in Wohnung in Wien-Ottakring in den Kopf geschossen: Prozess

Einzigen Freund erschossen: Nun folgt der Prozess in Wien
Einzigen Freund erschossen: Nun folgt der Prozess in Wien ©APA
Jener Mann, der 2012 seinen Freund mit einer Schrotflinte in den Kopf geschossen hatte und dann zwölf Tage in einer Decke eingewickelt, neben ihm lebte, steht nun in Wien vor Gericht.
Tagelang neben Leiche gelebt
Bilder vom Prozes

Weil er Anfang Juli 2012 in seiner Wohnung in Wien-Ottakring seinem besten Freund mit einer abgesägten Schrotflinte in den Kopf geschossen und zwölf Tage neben der in eine Decke eingewickelten Leiche gelebt hatte, ehe er sich seinem Sozialbetreuer anvertraute, hatte sich am Dienstag, den 26. Februar ein 46-jähriger Mann wegen Mordes im Straflandesgericht zu verantworten. Der von jahrzehntelangem Drogenkonsum gezeichnete und schwerkranke Angeklagte beteuerte, er habe dem 45-jährigen Opfer nicht weh tun wollen, da er sein einziger Freund war.

Mann wegen Mordes in Wien vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann ursprünglich die Unfall-Version geglaubt und wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Schließlich wurde auch ein Strafantrag in diese Richtung eingebracht. In einer ersten Verhandlung kamen dann allerdings Zweifel an der Darstellung des 46-Jährigen auf. So stellte ein Schießsachverständiger fest, dass sich an den Händen des Umgekommenen keine Schmauchspuren fanden, was nicht zu seiner Aussage passte, Christian J. habe die Schrotflinte zum Zeitpunkt der Schussabgabe in der Hand gehabt. Der mit dem Fall betraute Einzelrichter erklärte sich daraufhin für unzuständig, die Anklagebehörde reichte in weiterer Folge eine Mordanklage nach.

Der Beschuldigte behauptete, dass er nicht seinen einzigen Freund erschossen habe. Er und “der Christian” hätten mit dem Gewehr hantiert: “Er hat’s net aufziehen können. Er war zu patschert. Ich hab ihm 100 Mal das Aufziehen gezeigt. I wollt’ nur, dass er das Spannen kann.” Beim Versuch, dem Freund das Gewehr zu übergeben, habe sich dann ein Schuss gelöst. Der Beschuldigte habe sich erschreckt und sein Freund wäre tot gewesen. Auf die Frage, weshalb er den Toten eingewickelt habe, erwiderte der Mann: “Das schaut ja net schön aus, so a Leich’.” Zur Geruchseindämmung habe er diese auch mit Putzmittel besprüht.

Weshalb er denn nicht die Polizei alarmiert habe, wenn doch ein reines Unglück vorlag, wollte Richterin Bettina Körber wissen. Der Angeklagte verwies auf seine 25 Vorstrafen und seinen vierbeinigen Liebling: “Weil nix mehr zu machen war. Warum sollt ich da auch die Polizei rufen? Ich wär’ ins Gefängnis kommen. Aber ich wollt’ meinen Hund gut versorgt wissen.” Mit dem Urteil war am späten Dienstagnachmittag zu rechnen.

(Red./APA)

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