AA

Freispruch vom Vorwurf des Missbrauchs an Tochter

Ein 51-jähriger Deutscher ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an seiner achtjährigen Tochter im Zweifel freigesprochen worden. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Er muss allerdings eine Geldstrafe von 1.180 Euro zahlen, weil er laut dem nicht rechtskräftigen Urteil seine ehemalige Lebensgefährtin mit einer Ohrfeige verletzt hat.


Laut Anklage soll der Beschuldigte seine Tochter im Vorjahr im Bezirk Zell am See wiederholt sexuell missbraucht haben. Den Freispruch begründete der Vorsitzende des Schöffensenates, Roland Finster, im Wesentlichen anhand von zwei Aussagen: Ein Gerichtsgutachter habe die belastenden Angaben der Achtjährigen nicht bestätigen können. Zweitens habe das Mädchen ihrer Schwester in Form eines Rollenspiels gestanden, dass die vorgeworfenen Tathandlungen gelogen seien.

Die Körperverletzung an seiner damaligen Lebensgefährtin hatte der 51-Jährige allerdings eingestanden. Er sei von ihr beschimpft und beleidigt worden und habe ihr deshalb die Ohrfeige verpasst, zitierte Verteidiger Manfred Seidl seinen Mandanten. Die Frau erlitt eine Augapfelprellung und einen Bluterguss. Diese Verletzungen durch den Handrückenschlag seien keine Kleinigkeit mehr, sagte der Vorsitzende, nachdem er die Geldstrafe von 1.180 Euro und einen Teilschmerzensgeldzuspruch in Höhe von 700 Euro ausgesprochen hatte. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Staatsanwältin Karin Sperling gab keine Erklärung ab.

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Freispruch vom Vorwurf des Missbrauchs an Tochter
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen