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Freispruch für Ex-Chef der Therapeutischen Gemeinschaften in NÖ

Der Ex-Chef der Therapeutische Gemeinschaften wurde in Wiener Neustadt freigesprochen.
Der Ex-Chef der Therapeutische Gemeinschaften wurde in Wiener Neustadt freigesprochen. ©APA/ROBERT JAEGER (Symbolbild)
Der Prozess gegen den Ex-Chef der Therapeutischen Gemeinschaften in Wiener Neustadt ist am Donnerstag mit einem Freispruch vorläufig zu Ende gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Dem ehemaligen Geschäftsführer der Therapeutischen Gemeinschaften (TG) waren sexuelle Übergriffe an einem Jugendlichen vorgeworfen worden, der für kurze Zeit in einer Wohneinrichtung untergebracht war, die bis zur Schließung 2018 von den TG betrieben wurde.

Ex-Chef der Therapeutischen Gemeinschaften hatte Vorwürfe bestritten

Dem Mann wurde Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses als Betreuer und Psychotherapeut angelastet, die sexuellen Übergriffe sollen von 2009 bis 2017 angedauert haben. Der 55-Jährige hatte sich am ersten Prozesstag am 6. Oktober nicht schuldig bekannt und die Glaubwürdigkeit des Jugendlichen, der eine Persönlichkeitsstörung habe und schwierig zu betreuen gewesen sei, infrage gestellt. Auch ein Gutachten wurde im Laufe der Verhandlung erörtert.

Land NÖ schloss nach Vorwürfen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Therapeutischen Gemeinschaften

Der damals zuständige Landesrat und heutige LHStv. Franz Schnabl (SPÖ) hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ende 2017 eine Sonderkommission zur Klärung angeblicher Missstände in der Causa eingesetzt. Das Land Niederösterreich schloss im März 2018 drei der TG-Kinder-und Jugendeinrichtungen in den Bezirken Krems-Land, Wiener Neustadt-Land und Hollabrunn. Kurz darauf meldeten die TG Insolvenz an, der Chef ging in Privatkonkurs.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft betreffend Vorwürfe der Körperverletzung, des Quälens und Vernachlässigens wehrloser Personen, der Untreue, des Betrugs und anderer Delikte wurden eingestellt. Eine Anklage gab es wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses - von diesem Vorwurf wurde der frühere Chef nun freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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