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Frau in Wien-Josefstadt überfallen: Angeklagter bei Prozess freigesprochen

Beim Prozess um einen Raubüberfall kam es zum Freispruch
Beim Prozess um einen Raubüberfall kam es zum Freispruch ©APA (Sujet)
Eine überfallene Frau, die vor Gericht seinen Peiniger zu 100 Prozent wiedererkennt, und ein Angeklagter, der zum Tatzeitpunkt ein Alibi hat: Obwohl sie sich sicher ist, den Täter wiedererkannt zu haben, wurde der Mann am Freitag am Wiener Straflandesgericht freigesprochen.

Jemand Falschen zu belasten, kommt öfter vor und hat eine psychologische Erklärung.

Problematik rund ums “Wiedererkennen”

Die Wahrnehmungsgestaltung der menschlichen Psyche lässt oft ein Bild eines Täters vervollständigen, obwohl es unvollständig ist, sagte Traumapsychologe Cornel Binder-Kriegelstein zur APA. Das heißt ein subjektiv interpretiertes Merkmal wie ein Bart oder eine Frisur hat oft mehr Einfluss als der Wiedererkennungswert eines Menschen im Gesamten.

Was problematisch sein kann, wenn die Wiedererkennung des Täters durch das Opfer das einzige Beweismittel ist, vor allem wenn es nur “am Papier” erfolgt.

Täter schlug Frau mit Faust ins Gesicht

Das war bei der Verhandlung am Straflandesgericht in Wien der Fall: Das 30-jährige Opfer wurde im Oktober 2013 im Wiener Bezirk Josefstadt überfallen. Die Kindergartenpädagogin wurde an einem regnerischen Abend von einem fremden Mann geschubst, an der Schulter gepackt, schließendlich schlug er der Frau brutal mit der Faust ins Gesicht.

“Ich hab gespürt, dass er hinter mir ist und dass er mich verfolgt”, erklärte die Frau der Vorsitzenden des Schöffensenats, Nicole Baczak. Mit der Handtasche der 30-Jährigen flüchtete der Räuber.

Opfer identifizierte Verdächtigen

Während des Überfalls gab es für die 30-Jährige einen Moment, an den sie sich auch noch ein halbes Jahr später vor Gericht genau erinnern konnte. Als der Mann sie an der Schulter packte und zu sich drehen wollte, konnte sie sein Gesicht unter dem Schein einer Straßenlaterne genau erkennen. “Ich hab mir gedacht, das muss ich mir merken. Seine Augen waren so prägnant.”

Kurz nach dem Überfall wurden ihr von der Polizei Fotos aus der Verbrecherdatei gezeigt. Da hatte sie niemanden als möglichen Verdächtigen wiedererkannt.

Gegenüberstellung gab es nicht

Nach einem Urlaub eine Woche später erkannte sie den 25-Jährigen zu 98 Prozent als Täter wieder, ein Monat später war sie sich zu 100 Prozent sicher. Eine Gegenüberstellung hat es jedoch nie gegeben.

Der 25-Jährige gab vor Gericht an, zum Tatzeitpunkt krank daheim gewesen zu sein, seine vier Mitbewohner könnten dies beweisen. Bei dem Mann wurden bei seiner Festnahme weder die geraubte Geldbörse noch das Handy gefunden.

Freispruch für 25-Jährigen mit Alibi

“Durch den Verarbeitungsprozess der Opfer erkennen sie jemanden als Täter in Situationen wieder, in denen sie sich sicher fühlen”, meinte Richterin Baczak in ihrer Urteilsbegründung, und forderte für solche Fälle eine psychologische Ausbildung für Richter und Staatsanwälte.

Bereits vor einiger Zeit wurde ein Kellner zu Unrecht des Raubes verdächtigt, weil ein Opfer ihn bei einem Lokalbesuch wiedererkannt haben will.

(apa/red)

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