Es geht bei dem Prozess, der am Mittwoch beginnt, um versuchten Mord. Als ein junger Mann die Frau wieder auf den Bahnsteig zog, waren bereits die Scheinwerfer der einfahrenden U-Bahn zu sehen.
U1-Schubser bei Tat alkoholisiert
Der Angeklagte soll sich zum Tatzeitpunkt in alkoholisiertem Zustand befunden haben. Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte außerdem fest, dass bei ihm eine geistige oder seelische Abartigkeit von höherem Grad vorliegt.
Obwohl der 40-Jährige laut Gutachten zurechnungsfähig war, befürchtet der Sachverständige, dass er infolge seiner Erkrankung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen könnte. Die Staatsanwaltschaft hat daher zusätzlich zum Ausspruch einer Strafe die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
(apa/red)