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Franz S. wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht

Symbolfoto
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Franz S., Gründer der „Ostara“-Homepage, muss sich am 22. April vor einem Wiener Schwurgericht verantworten - S. leugnete auf der Homepage den Holocaust und tat die Gaskammern als „Auschwitzlüge“ ab.

Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) nannte ihn ein Mal den „militantesten Revisionisten im deutschsprachigen Raum“. Am 22. April muss sich Franz S. wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Par. 3g Verbotsgesetz vor einem Wiener Schwurgericht (Vorsitz: Thomas Kreuter) verantworten. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

“In hetzerischer Manier der Holocaust geleugnet”
Franz S. – der in einschlägigen Kreisen oft auch mit dem Vornamen Frank auftaucht – ist vor allem im Zusammenhang mit der berüchtigten Internet-Homepage „Ostara“ ein Begriff. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihm in ihrer über 30 Seiten starken Anklageschrift vor, die rechtsextreme Website ins Leben gerufen und seit 1997 betreut zu haben. In hetzerischer Manier wurde dort der Holocaust geleugnet, die Gaskammern als „Auschwitzlüge“ abgetan. Wer an die Massenvernichtung glaube, sei „dümmer als Gott“, hieß es unter anderem.

Daneben fand Franz S. Zeit, massenhaft E-Mails an Behörden, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu versenden, in denen er aus seiner Gesinnung keinen Hehl machte. „Er war in jeder Hinsicht sehr produktiv“, so der zuständige Staatsanwalt am Mittwoch. Franz S., der in Tschechien eine Computerfirma und einen Verlag leitet, versuchte sich auch als Buchautor. Die Anklage wirft ihm vor, seit 1995 eigene Schriften verbreitet zu haben, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Wiederbetätigung eindeutig erfüllen.

Immer wieder zeigte er ihm missliebige Personen und Institutionen an, wobei seine Eingaben stets antisemitische, rassistische und persönlich verunglimpfende Passagen enthielten. Besonders den Wiener Zeitgeschichtler Gerhard Jagschitz hatte Franz S. im Visier, nachdem dieser in einem Gerichtsgutachten die Existenz der Gaskammern im Dritten Reich bestätigt hatte. Zahllose Anzeigen gegen den Geschichtsprofessor sind von der Anklage mitumfasst.

Bekannter US-Neonazi als Homepage-Provider
Die „Ostara“-Homepage – benannt nach der germanisch-heidnischen Göttin des Lichts – hatte wiederholt Probleme, einen Provider zu finden. Dank der internationalen Vernetzung revisionistischer Kreise war die rechtsextreme Seite aber immer wieder präsent: So firmierte laut einer Domain-Auskunft im Herbst 2002 der bekannte US-Neonazi Gary Lauck, Betreiber der Organisation NSDAP/AO, als Provider.

Über die „Ostara“ wurden dem „Lexikon des Rechtsextremismus“ zufolge auch Mailinglisten mit Mordaufrufen gegen Andersdenkende sowie deutsche und österreichische Politiker verschickt. 1997 verbreitete die Web-Site das „Antizionistische Manifest“ des Schweizers Andres J. Studer, der darin jüdische Mitbürger als „Ratten“ und „Lumpenpack“ beschimpfte.

Redaktion: Claus Kramsl

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