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FPS bringt nach verlorenem Namensstreit Klage beim EGMR ein

Karl Schnell zeigt sich weiterhin kämpferisch.
Karl Schnell zeigt sich weiterhin kämpferisch. ©APA/NEUMAYR/RH
Die FPS des Salzburger Landtagsabgeordneten Karl Schnell zieht wegen des verlorenen Namensstreites mit der FPÖ nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). In Österreich ist der Fall bereits ausjudiziert. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom Vorjahr darf nur die FPÖ die Bezeichnung "Freiheitliche" in ihrem Parteinamen anführen.
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Die Klage werde vom Anwalt der FPS (Freie Partei Salzburg) vorbereitet und dann im Namen von Karl Schnell in drei bis vier Wochen in Straßburg eingebracht, sagte LAbg. Lukas Essl am Donnerstag zur APA. “Das Wort freiheitlich kann nicht der Herr Strache für sich allein gepachtet haben”, zeigte sich Schnell im Gespräch mit der APA kämpferisch. “Die Erkenntnisse der österreichischen Gerichte sind hinterfragenswürdig. Laut dem OGH darf ich das Wort freiheitlich gar nicht mehr in den Mund nehmen. Freiheitlich ist aber eine Weltanschauung, das kann mir niemand verbieten. Wir sind auch im Jahr 2013 als Freiheitliche gewählt worden, wir haben uns ja nicht geändert.”

Schnell darf “freiheitliche” nicht mehr verwenden

Zur Vorgeschichte: Karl Schnell und fünf weitere Landtagsabgeordnete sind im Vorjahr nach Zerwürfnissen mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache von der FPÖ ausgeschlossen worden. Schnell gründete im Juni die Partei “Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) – Liste Dr. Karl Schnell”. Er musste jedoch nach Klagen der FPÖ das Wort “freiheitliche” aus dem Namen streichen und die Partei auf “Freie Partei Salzburg (FPS) – Liste Dr. Karl Schnell” umbenennen, weil einem rechtskräftigen Urteil zufolge sonst eine Verwechslungsgefahr mit der FPÖ und damit eine Wählertäuschung vorliegt.

Begriff im Internet von FPS-Anhängerns weiterverwendet

Weiters will Schnell jetzt eine sogenannte “Impugnationsklage” gegen von der FPÖ angestrebte Exekutionstitel einbringen, die ihn persönlich zu einer Zahlung von 52.000 Euro verpflichten. “Ich bin vom OGH dazu nicht einmal gehört worden”, ist der FPS-Parteichef verärgert. Er verstehe nicht, dass der OGH neun von elf Strafanträgen der FPÖ gegen die FPS abgelehnt habe und den Großteil der Kosten in dem “sinnlosen Rechtsstreit” die FPÖ zu trage habe, für ihn selbst aber die Entscheidung anders ausgefallen sei und er zahlen müsse. Der Rechtsstreit betraf die Erwähnung “freiheitlich” von FPS-Anhängern und Vorfeldorganisationen vorwiegend im Facebook oder Internet, obwohl die Verwendung des Begriffes bereits gerichtlich untersagt worden war. Schnell rechtfertigte sich damit, dass er ein ehrenamtlicher Parteiobmann und von Beruf Arzt sei, er habe nicht gleich überall hinfahren und urgieren können, diesen Begriff zu entfernen.

(APA)

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