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FPÖ Vorarlberg kritisiert VfGH-Urteil zu straffälligem Türken

Empörung bei Dieter Egger
Empörung bei Dieter Egger ©VOL.AT/Hartinger
Bregenz - Die FPÖ Vorarlberg zeigt sich empört über den Fall eines in Österreich geborenen und aufgewachsenen Türken, der mehrfach straffällig wurde und dennoch nicht abgeschoben wird.

Der Mann hatte gegen ein Aufenthaltsverbot der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch aus dem Dezember 2010 Berufung beim Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Vorarlberg (UVS) eingelegt. Diese wurde im Mai 2011 zurückgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied kürzlich, dass der UVS die Rechtslage gröblich verkannt habe und hob den Bescheid auf.

Geistig abnormer Rechtsbrecher

 Der 1983 geborene Mann kam mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt, er wurde unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahls, unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und gefährlicher Drohung rechtskräftig verurteilt. Nachdem der Türke im Dezember 2005 und im März 2006 über telefonischer Bombendrohungen versuchte, Geld zu erpressen, wurde er vom Landesgericht Feldkirch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, aus der er 2010 unter Auflagen bedingt entlassen wurde. Es erfolgte ein unbefristetes Aufenthaltsverbot der BH Feldkirch ohne Durchsetzungsaufschub, gegen das er beim UVS Beschwerde einlegte.

Der UVS hielt fest, dass der Mann durch die Vielzahl seiner strafbaren Handlungen gezeigt habe, dass er nicht bereit sei, die geltenden Gesetze zu respektieren. Ein weiterer Aufenthalt gefährde die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zuletzt sei er nur an der Begehung weiterer Straftaten gehindert gewesen, weil er in eine Anstalt eingewiesen worden sei. Der Mann sei nicht mehr von seinen Eltern abhängig, seine medizinisch-psychiatrische Behandlung sei in der Türkei gewährleistet. Die Bestimmungen, die ein Aufenthaltsverbot unzulässig machen, träfen auf den Betroffenen nicht zu, da er wegen seiner Vorstrafen wohl zu mehr als der dafür nötigen unbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden wäre, wenn er nicht eingewiesen worden wäre.

Keine fremdrenrechtlich relevante Verurteilung

Der VfGH sah in dem Spruch eine Verkennung der Rechtslage und hob den Bescheid auf. Gegen den Betroffenen liege keine fremdenrechtlich relevante strafrechtliche Verurteilung vor. Es sei keine verfassungskonforme Interessensabwägung in Hinblick auf die Schutzwürdigkeit des Privatlebens des Mannes unternommen worden. Hier habe man maßgebliche Punkte “gänzlich unberücksichtigt” gelassen, hieß es. Der UVS sei etwa nicht darauf eingegangen, inwieweit die psychische Beeinträchtigung zu einer höheren Schutzwürdigkeit des im Bundesgebiets entfalteten Privatlebens des Mannes führe. Auch auf die Tatsache, dass der Türke keine Bindungen zu seinem Heimatstaat habe, sei nicht berücksichtigt. Daher sei der Mann in seinem verfassungsmäßigen Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

“Kopfschütteln” von Egger

Darauf reagierte der Vorarlberger FPÖ-Chef Dieter Egger in einer Aussendung “mit Kopfschütteln”. “Da wird auf die Rechte von Schwerstkriminellen hingewiesen und völlig außer Acht gelassen, dass die betreffende Person die Sicherheit im Land massiv gefährdet”, beklagte Egger. Er fordere, dass das Fremdenrecht “endlich praxistauglich gestaltet” und die Möglichkeiten zu einer Abschiebung bzw. zur Erlassung eines Aufenthaltsverbots “wasserdicht formuliert” werden sollen.

Vorarlbergs Sicherheits-Landesrat Erich Schwärzler (V) erklärte am Mittwoch, dass er für eine Änderung des Fremdenrecht eintrete. “Es muss ein Aufenthaltsverbot für geistig abnorme Rechtsbrecher geben, das ist derzeit nicht klar geregelt”, so Schwärzler. Er werde mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) diesbezüglich in Kontakt treten. “Sicherheit für die Bevölkerung geht vor”, hielt Schwärzler fest. Im Innenministerium hieß es dazu am Mittwoch gegenüber der APA, man werde den Fall prüfen.

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