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FPÖ hat Anfechtung beim VfGH eingebracht

Die FPÖ ficht die Wahl an.
Die FPÖ ficht die Wahl an. ©APA/GEORG HOCHMUTH
FPÖ ficht die Bundespräsidentenwahl an, konkret die Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen Alexander Van der Bellen unterlag. Die Anfechtung ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingelangt, bestätigte Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch auf Anfrage der APA. Sie ist sehr umfangreich, 150 Seiten hat Heinz-Christian Strache als Zustellungsbevollmächtigter eingereicht.
Unregelmäßigkeiten in Kärnten
Unregelmäßigkeiten in OÖ
Bilder der PK


Darin finden sich teils bekannte, teils unbekannte Vorwürfe betreffend Unregelmäßigkeiten vor allem beim Umgang mit den Wahlkarten, berichtete Neuwirth.

Strache: “Unzahl von Unregelmäßigkeiten”

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ficht die Bundespräsidentschaftswahl wegen einer “Unzahl von Unregelmäßigkeiten und Pannen” an. “Wir sind keine schlechten Verlierer, da geht es um die Grundfesten der Demokratie, die gesichert sein müssen”, sagte der Parteichef auf einer Pressekonferenz am Mittwoch. “Ohne diese Pannen und Unregelmäßigkeiten hätte Hofer Präsident werden können”, so Strache. Insgesamt wurden drei Anfechtungen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht – eine von ihm selbst als Zustellungsbevollmächtigtem, eine von Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer und eine dritte von einem “Wähler und Bürger”. 

Juristische Experten raten zur Anfechung

Auch die juristischen Experten – Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender – hätten zur Anfechtung geraten. “Ob der Verfassungsgerichtshof dann zur Ansicht gelangen wird, ob das zur Wiederholung der Wahl oder zur teilweisen Wiederholung der Wahl führen wird, ist offen”, so Strache. 

Strache hält Wahlwiederholung für “sehr realistisch”

Gefragt, für wie realistisch er die Wiederholung der Wahl halte, sagte Strache: “Für sehr realistisch, weil bei so einer dramatischer Situation kann man nicht zur Tagesordnung übergehen.” Auf die Frage, ob es Hinweise gebe, dass mit Absicht manipuliert worden sein könnte, wollte sich der FPÖ-Chef nicht einlassen: “Wenn man mutwillig Gesetz bricht, geschieht das aus Dummheit, Unwissenheit oder Absicht.” Er wolle aber niemanden Absicht unterstellen, betonte Strache.

Briefwahlstimmen als Kernpunkt der Anfechtung

Kernpunkt der Anfechtung sind jene Unregelmäßigkeiten, die die Auszählung der Briefwahlstimmen betreffen. In 82 Bezirkswahlbehörden orten die Freiheitlichen bei der Auszählung Mängel von unterschiedlicher Qualität. Dabei geht es um zu frühe Vorsortierung der Wahlkarten, zu frühe Öffnung der Wahlkartenkuverts oder eine zu frühe oder von nicht berechtigten Personen durchgeführte Auszählung der Briefwahlstimmen.

Gesetzwidrigkeiten in 94 Bezirkswahlbehörden

Strache sagte, es seien in 94 der 117 Bezirkswahlbehörden Gesetzwidrigkeiten festgestellt worden, so seien etwa in 82 Bezirkswahlbehörden Briefwahlkarten vor Eintreffen der Wahlkommission etwa vorsortiert worden – derartige Mängel bei der Auszählung betreffen mehr als 570.000 Wahlkarten. Das “Misstrauen ist gerechtfertigt”, sagte der FPÖ-Chef.  “Wir fechten die Wahl nicht um der Anfechtung Willen an”, betonte Strache. “Wenn es durch unzählige Hinweise zu so einem Ergebnis kommt, dass wir so ein Desaster feststellen müssen, können wir das nicht hinnehmen.” Derartige Vorkommnisse könnten nicht als “irrelevant für den Wahlausgang vom Tisch gewischt werden. Wer darüber hinwegsieht und zur Tagesordnung übergeht, der hat kein ausreichendes Demokratieverständnis.”

 

FPÖ-Kandidat Hofer verlor knapp

In der Stichwahl am 22. Mai hatte sich der grüne Bewerber
Alexander Van der Bellen gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer durchgesetzt
. Dies allerdings relativ knapp, mit 30.863 Stimmen Vorsprung und in Summe 50,35 Prozent. Seither brachte die FPÖ immer wieder Unregelmäßigkeiten vor, die ihr zugetragen wurden. Sie betrafen vor allem die
verfrühte Öffnung von Briefwahl-Kuverts bzw. Auszählung der Wahlkarten
. Zur Prüfung, ob die Wahlbehörden in vier Kärntner, einem steirischen und einem niederösterreichischen Wahlbezirk damit Amtsmissbrauch begangen haben, hat das Innenministerium die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeschaltet.

VfGH könnte Neuauszählung anordnen

Eine Neuauszählung oder Neuaustragung einer Wahl kann jedoch nur der VfGH anordnen – und die Überprüfung durch diesen können bei der Bundespräsidentenwahl nur Kandidaten beantragen. Inhaltlich befasst sich der VfGH mit einer solchen Anfechtung nur, wenn das Ergebnis ohne den behaupteten Verstoß gegen die Wahlordnung anders ausgefallen wäre – im konkreten Fall also, wenn ohne die behaupteten Fehler Hofer Bundespräsident hätte werden können.

(APA)

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