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FPÖ: Gutachten bestätigt "Antwortverweigerung" von ÖVP

Hafenecker (FPÖ): "Gutachten belegt, dass ÖVP der gewählten Volksvertretung mit der willkürlichen Antwortverweigerung auf entscheidende Fragen regelrechten Fußtritt verpasst hat"
Hafenecker (FPÖ): "Gutachten belegt, dass ÖVP der gewählten Volksvertretung mit der willkürlichen Antwortverweigerung auf entscheidende Fragen regelrechten Fußtritt verpasst hat" ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Ein Gutachten des Legislativdienstes des Parlaments bestätigt in den Augen der FPÖ die "willkürlichen Antwortverweigerungen" durch die ÖVP im Nationalrat bei der Sitzung am 15. Juni.

Stein des Anstoßes war die Beantwortung einer Dringlichen FPÖ-Anfrage an Kanzler Karl Nehammer, die nicht vom ÖVP-Chef, sondern von Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) durchgeführt wurde - und bei der sie in den meisten Punkten inhaltlich nicht auf die Anfrage einging.

FPÖ wollte mit Anfrage Nehammer befragen

Die Freiheitlichen wollten mit der Anfrage Nehammer zu ÖVP-Parteifinanzen und türkisen Skandalen befragen. Allerdings vertrat Plakolm ihren Chef am Rednerpult - und thematisierte stattdessen in erster Linie lieber die Teuerung. Es folgte eine Geschäftsordnungsdebatte und eine "Stehung", denn den Oppositions-Abgeordneten waren die Antworten eindeutig zu wenig. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) gab danach bekannt, dass Plakolm zwei Fragen noch einmal ausreichend beantworten werde. In jenen Fällen, in denen sie sich darauf berufen hatte, dass Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst gewesen seien, versprach er eine Prüfung durch den rechtswissenschaftlichen Dienst des Parlaments (Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlicher Dienst).

Plakolm soll 25 Fragen nicht beantwortet haben

Das Ergebnis dieser Prüfung ist nun abgeschlossen und liegt auch der APA vor. Demnach wurden von Plakolm in der Sitzung 25 der 33 Fragen nicht beantwortet - mit dem Hinweis der Staatssekretärin, dass diese "nicht Gegenstand der Vollziehung" bzw. nicht "vom Umfang des Interpelletationsrechtes" umfasst seien.

Laut Legislativdienst hätte aber eine Reihe von Fragen sehr wohl beantwortet werden müssen, geht aus der nun vorliegenden "Rechtlichen Einschätzung" hervor. Zumindest zehn der Fragen sieht das Gutachten eindeutig als "Gegenstand der Vollziehung", neun weitere mit Einschränkungen. Bei nur sechs der von Plakolm insgesamt 25 nicht beantworteten Fragen sah der Legislativdienst tatsächlich keinen Bezug auf Gegenstände der Vollziehung bzw. die Fragen nicht "vom Umfang des Interpelletationsrechtes" umfasst.

FPÖ äußerte sich

"Dieses Gutachten belegt schwarz auf weiß, dass die ÖVP der gewählten Volksvertretung mit der willkürlichen Antwortverweigerung auf entscheidende Fragen einen regelrechten Fußtritt verpasst hat", sagte FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker in einem schriftlichen Statement zur APA. "Wenn es darum geht, auf ihrem immer mehr explodierenden Korruptionskessel den Deckel drauf zu halten, schrecken die Schwarzen jetzt nicht einmal mehr davor zurück, den Parlamentarismus zu sabotieren und auszuhöhlen. Ein derartig skandalöses Verhalten ist nicht nur inakzeptabel, sondern aus demokratiepolitischer Sicht absolut schädlich und zeigt nur ein weiteres Mal auf, wie wichtig die Trockenlegung aller ,sauren Wiesen der ÖVP ist", so der FPÖ-Fraktionsführer im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss.

Ministerratsdienst sieht Gutachten anders

Gänzlich anders interpretierte man im Bundeskanzleramt das Gutachten. "Laut Einschätzungen des RLW wurden die Fragen im Wesentlichen beantwortet oder zu Recht nicht beantwortet", hieß es in einer Stellungnahme des Ministerratsdiensts des Bundeskanzleramts. "Der Großteil der Fragen betrifft Aufgaben der Vollziehung, jedoch keine Angelegenheiten des Bundeskanzlers und müssten daher durch andere Ressorts beantwortet werden."

Zusammenfassend sei festzuhalten, "dass im Wesentlichen auch die Frage nach der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Bezug auf die Maßnahmen gegen die Teuerung einleitend dargestellt wurde." Sollten aus Sicht der Freiheitlichen Fraktion weitere Fragen offen bleiben, so stehe es ihr frei, "diese an die zuständigen Fachressorts zu adressieren".

hac/wim/cts

(APA/Red)

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