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Förderungspreis für Musik

Die Sektion Kunst im Bundeskanzleramt schreibt für dieses Jahr wieder einen Förderungspreis für Musik aus, diesmal für die Sparte "Freie Musikformen". Einreichungen sind bis 15. April möglich.

Der Preis ist mit 5.500 Euro dotiert. Personen, die seit Jahren mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, bewerben.

Ohne Belang ist, ob die eingereichten Arbeiten schon veröffentlicht wurden. Es soll eine vollständige Partitur vorgelegt werden, nach Möglichkeit mit einem ergänzenden Tonträger (CD oder Tonbandkassette).

Der Bewerbung sind weiters ein Lebenslauf, ein genaues Werkverzeichnis sowie ein amtlicher Nachweis des Geburtsdatums und des ordentlichen Wohnsitzes anzuschließen.

Für nähere Informationen: Bundeskanzleramt, Sektion für Kunstangelegenheiten, Schottengasse 1, 1014 Wien, Telefon 01/53115-7527, E-Mail: alice.weihs@bka.gv.at.

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