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Förderungspreis für bildende Kunst 2004

Das Bundeskanzleramt schreibt für das Kalenderjahr 2004 einen Förderungspreis für bildende Kunst aus. Die Bewerbungsfrist läuft bis Dienstag, 31. August 2004.

Der Preis stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen jüngerer Künstlerinnen und Künstler dar.

Der Förderungspreis wird auf Vorschlag einer unabhängigen Jury Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die auf dem Gebiet der bildenden Kunst tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.

Die Berwerberinnen und Bewerber sollen österreichische Staatsbürger sein, oder als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union eine besondere Beziehung zur österreichischen Kunstszene nachweisen können. Der Preis ist mit 5.500 Euro dotiert. Die Zuerkennung des Preises wird durch eine Urkunde bestätigt.

Nähere Informationen zum Förderungspreis, beispielsweise bezüglich der Bewerbungsunterlagen, gibt es beim Bundeskanzleramt, Abteilung II/1 (Bildende Kunst, Architektur, Design und Mode), Schottengasse 1, 1014 Wien, Telefonnummer 01/53115-7542 oder E-Mail: joana.pichler@bka.gv.at.

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