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Forderung nach FH-Promotionen: Universitätenkonferenz übt Kritik

Derzeit ist das Promotionsrecht ein Alleinstellungsmerkmal der Universitäten.
Derzeit ist das Promotionsrecht ein Alleinstellungsmerkmal der Universitäten. ©Canva (Symbolbild)
An den zuletzt von Länderseite und Fachhochschulen (FH) erhobenen erneuten Forderungen nach einem eigenen Promotionsrecht für FHs übt die Universitätenkonferenz (uniko) Kritik.
Das könnte sich künftig ändern

Offenbar habe sich die Situation der öffentlichen Haushalte noch nicht überall herumgesprochen, meinte uniko-Präsidentin Brigitte Hütter in einer Aussendung. Einerseits verlange man von großen Bevölkerungsgruppen Gehaltsopfer, andererseits wolle man doppelte Promotionsstrukturen aufbauen.

Derzeit ist das Promotionsrecht ein Alleinstellungsmerkmal der Universitäten. Sie bieten aber mit den FH gemeinsame Doktoratsprogramme an. Zuletzt haben sich Länder (diese sind vielfach Träger von Fachhochschulen) und FH verstärkt für ein eigenständiges Promotionsrecht stark gemacht.

Uni-Kritik an Forderung nach FH-Promotionen

Das wiederum stört die Unis. Immerhin sei auch zur Abklärung dieser Frage die Erarbeitung einer Hochschulstrategie vereinbart worden. Dazu habe es noch nicht einmal eine Auftaktveranstaltung gegeben. "Offensichtlich haben manche Akteure die Sorge, dass nach gründlicher Analyse und Kosten-Nutzen-Rechnung herauskommt, dass ihre Partikularwünsche nicht im Gesamtinteresse liegen", meinte Hütter. Das wäre zumindest eine Erklärung für die "deplatzierte Kampagne".

"Ich entnehme den Medien, dass die Länderschulden explodieren", meinte Hütter weiter. "Aber die Forderungen mancher Landespolitiker klingen noch immer wie in den Zeiten, als 'Whatever it takes' als politische Leitlinie galt." Von Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) erwartet sich die uniko, wie vereinbart vor Abschluss des Prozesses zur Hochschulstrategie keine wesentlichen Entscheidungen zu treffen.

(APA/Red)

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