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FMA-Strafe für OMV-Chef rechtskräftig

Der Strafbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gegen OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer wegen Marktmanipulation im Zusammenhang mit Aussagen in einem Interview im Jahr 2009 bleibt aufrecht.

Der Berufung des OMV-Chefs gegen die 20.000-Euro-Strafe wurde am Freitag am Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Wien nicht stattgegeben. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Die OMV und ihre Anwälte kündigten jedoch gegenüber der APA an, dass sie den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anrufen werden.

Wien. Der UVS sieht es als erwiesen an, dass die OMV zum Zeitpunkt des Interviews, das Ruttenstorfer dem Nachrichtenmagazin “profil” am 18. März 2009 gegeben hat, sehr wohl die Absicht gehabt habe, sich von ihrem Anteil an der ungarischen MOL zu trennen – und auch schon Vorbereitungen dafür eingeleitet habe -, obwohl der OMV-Chef dem Magazin erklärte, man wolle derzeit nicht verkaufen und könnte das Paket in dem Jahr durchaus noch behalten.

Damit habe Ruttenstorfer “dem Börsepublikum falsche Signale gegeben”, so die UVS-Richter zu ihrer Entscheidung. Denn schon vier Tage davor habe die OMV gegenüber dem Investmenthaus JP Morgan und der russischen Surgutneftegaz – dem späteren Käufer des MOL-Pakets der OMV – Bereitschaft signalisiert, diesen Anteil unter bestimmten Bedingungen zu verkaufen.

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