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Flughafen London-Gatwick nach Drohnensichtungen lahmgelegt

Passagiere bleiben vorerst am Boden
Passagiere bleiben vorerst am Boden ©APA (AFP/Archiv)
An Europas siebentgrößtem Flughafen London-Gatwick ist der Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen lahmgelegt.

Weil Berichten zufolge mehrere Drohnen über dem Rollfeld gesichtet worden waren, wurden am Mittwochabend um 21.03 Uhr Ortszeit (22.03 Uhr MEZ) alle Starts und Landungen bis auf Weiteres ausgesetzt.

Viele Passagiere saßen stundenlang in ihren startklaren Maschinen fest, während ankommende Flieger zu – teils hunderte Kilometer entfernten – Flughäfen umgeleitet wurden. Um 3.01 Uhr wurde der Flugbetrieb zwar wieder aufgenommen, nur eine Dreiviertelstunde später nach erneuter Sichtung mehrerer Drohnen aber wieder gestoppt.

“Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Passagieren für die Unannehmlichkeiten, aber die Sicherheit unserer Passagiere und Mitarbeiter hat oberste Priorität”, hieß es auf der Twitter-Seite des Flughafens. Gemeinsame Untersuchungen mit der Polizei seien angelaufen. In den sozialen Netzwerken machten unterdessen Reisende ihrem Ärger Luft und fragten, wie es sein könne, dass Großbritanniens zweitgrößter Flughafen seinen eigenen Luftraum offenbar nicht im Griff habe.

Hinweise auf ein rasches Ende des Verkehrschaos mitten in der Vorweihnachtszeit gab es nicht. Im Gegenteil: Reisenden und Abholenden wurde geraten, auch im weiteren Tagesverlauf vorsichtshalber mit der jeweiligen Airline den Flugstatus abzuklären. Das wiederum dürfte viele betreffen: Mit mehr als 45 Millionen beförderten Passagieren im vergangenen Jahr ist Gatwick der siebentgrößte Flughafen in der EU – und im Königreich die Nummer zwei hinter dem europaweiten Spitzenreiter London-Heathrow.

Ende Juli waren in Großbritannien neue Regeln in Kraft getreten, mit denen sich Drohnenbesitzer strafbar machen, sobald sich ihre unbemannten Fluggeräte einem Flughafengelände auf weniger als einen Kilometer nähern. Wird gar ein Flugzeug durch die Drohne gefährdet, riskiert der Besitzer eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

(APA/dpa)

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