AA

Fliegerbomben: Verfassungsgericht spielt Ball zu OGH zurück

Für Entschärfung und Abtransport von Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg ist der Bund, namentlich das Verteidigungsministerium zuständig.
Für Entschärfung und Abtransport von Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg ist der Bund, namentlich das Verteidigungsministerium zuständig. ©Neumayr/MMV/Archiv
Der seit über neun Jahren laufende Streit zwischen der Stadt Salzburg und dem Bund über die Suche nach Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg geht in die nächste, vorerst wohl letzte Runde.

Salzburg fordert vom Bund nicht nur die Entschärfung der Blindgänger, sondern auch einen Kostenersatz für die Suche nach den Bomben. Beim Oberlandesgericht Linz sind die Salzburger damit allerdings ebenso abgeblitzt wie beim Verfassungsgerichtshof. Nun haben die Verfassungsrichter die Causa an den Obersten Gerichtshof weiterverwiesen. Dieser hat jetzt das letzte Wort.

Stadt Salzburg klagte 2003 Bund

Hintergrund des Streits: Für Entschärfung und Abtransport von Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg ist der Bund, namentlich das Verteidigungsministerium zuständig. Die Kosten für Suche und Freilegung der Blindgänger trägt jedoch der jeweilige Grundeigentümer. Weil die Stadt Salzburg als Grundeigentümerin diese Kosten nicht übernehmen wollte, klagte sie den Bund seit 2003 in mehreren Fällen auf Schadenersatz – mit wechselndem Erfolg: In erster Instanz gab das Landesgericht Salzburg der Gemeinde weitgehend Recht, in zweiter Instanz setzte es beim Oberlandesgericht Linz jedoch eine Niederlage.

Der Oberste Gerichtshof setzte dann allerdings einen Paukenschlag: Die Höchstrichter hoben die Urteile sowohl des Landesgerichtes als auch des Oberlandesgerichtes auf und entschieden, dass für das Verfahren der Verfassungsgerichtshof zuständig ist. Damit führte der Rechtsstreit zwischen Stadt und Bund auch zu einem Kompetenzkonflikt zwischen den Höchstgerichten. Der Verfassungsgerichtshof urteilte im Vorjahr nämlich, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die den Bund zur Zahlung verpflichten und eine Klage beim VfGH ermöglichen würde.

VfGH spielt Ball zu OGH zurück

Mit der am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis spielt der Verfassungsgerichtshof den Ball nun wieder an den OGH zurück. Die Entscheidung, mit der der OGH die Urteile der Salzburger und Linzer Richter für ungültig erklärte und den Fall an die Verfassungsrichter delegierte wird aufgehoben. Wörtlich heißt es im Erkenntnis, “dass die Entscheidung über den von der antragsstellenden Partei geltend gemachten Anspruch auf Ersatz der Sondierungskosten für Fliegerbombenblindgänger in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fällt”.

Somit muss sich nun der OGH neuerlich mit der Causa befassen und ein inhaltliches Urteil dazu fällen. Dies wird, wie Vizepräsident Ronald Rohrer gegenüber der APA sagte, voraussichtlich in den kommenden drei bis vier Monaten der Fall sein.

Der Rechtsstreit ist brisant, weil österreichweit geschätzt 15.000 Fliegerbomben in der Erde schlummern. Suche und Bergung kosten im Schnitt rund 200.000 Euro, der Bund sah sich bisher nur für Entschärfung und Abtransport zuständig. Salzburg forderte vom Bund insgesamt 851.012 Euro Schadenersatz plus Zinsen. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Fliegerbomben: Verfassungsgericht spielt Ball zu OGH zurück
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen